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Bereitstellungsarbeiten für Notunterkünfte in Lenzburg und Aarau :
Gemeindeammänner-Vereinigung und Kanton wollen bewährte und gute Zusammenarbeit trotz angespannter Lage im Asylwesen konstruktiv fortsetzen

Zur Vorbereitung einer allfälligen Inbetriebnahme von Notunterkünften für Geflüchtete in Lenzburg und Aarau bereitet der Kantonale Sozialdienst (KSD) Baugesuche vor. Es geht um die Gestaltung des Aussenbereichs der Notunterkünfte beziehungsweise um Containerlösungen für überirdische Aufenthaltsbereiche. Gemäss heutigem Stand ist mit einer Eröffnung frühestens im April 2023 zu rechnen. An der Sitzung der Paritätischen Kommission Kanton – Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) vom 28. Februar 2023 haben die Vertreter der Gemeindeammänner-Vereinigung (GAV) und des Kantons die bisher gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Geflüchteten gewürdigt und bekräftigt, diese auch in der aktuell herausfordernden Situation fortzuführen.

Die Situation im Asylwesen ist weiterhin angespannt. Der Druck auf Gemeinden und Kanton, zusätzliche Unterkunftsplätze zu schaffen, ist hoch. Basierend auf den Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) rechnet der KSD für das laufende Jahr mit einem zusätzlichen Bedarf von 500 – 1'000 Plätzen. Der KSD wird – wie bereits bekanntgegeben – am 6. März 2023 die Notunterkunft Birmenstorf in Betrieb nehmen. Diese bietet Platz für 200 Personen. Wegen der angespannten Situation im Asylwesen bereitet der KSD eine allfällige Inbetriebnahme von weiteren Notunterkünften in Lenzburg und Aarau vor.

Sanitätshilfsstelle Lenzburg

In Lenzburg wird die Sanitätshilfsstelle als Notunterkunft auf dem Areal der Berufsschule Lenzburg vorbereitet. In dieser könnten maximal 150 Geflüchtete untergebracht werden. Die Schulleitung der Berufsschule Lenzburg (BSL) und der Stadtrat Lenzburg betrachten den unterirdischen Standort auf dem Campus der BSL als Notlösung. Angesichts der Notlage bestehen aber keine Interventionsmöglichkeiten, deshalb werden die Vorbereitungsarbeiten seitens Stadt und BSL grundsätzlich konstruktiv unterstützt. Das Betriebs- und Betreuungskonzept soll einen ungestörten Schulbetrieb ermöglichen. Dazu sind auch Massnahmen nötig, die ein Baugesuch bedingen. Konkret soll ein überirdischer Aufenthaltsbereich für die Geflüchteten geschaffen werden. Die Berufsschule Lenzburg wird einen Teil der Sportanlage für die Aussenaufenthaltsgestaltung zur Verfügung stellen. Die Vereine werden durch die zuständigen Stellen des Kantons frühzeitig informiert, sofern das Areal beansprucht wird. Die Vorbereitungsarbeiten dürften Ende März 2023 abgeschlossen sein. Ein Entscheid über die Inbetriebnahme ist noch nicht gefällt. Zirka vier Wochen vor einer allfälligen Inbetriebnahme informiert der KSD erneut. Ebenfalls wird ein öffentlicher Informationsanlass durch den KSD organisiert.

Die Betreuung würde auch in der Notunterkunft Lenzburg durch die ORS Service AG sichergestellt. In einer ersten Phase ist auch die Unterstützung durch die Zivilschutzorganisation Lenzburg (ZSO Lenzburg) mit täglich rund zehn Zivilschützenden vorgesehen. Dies ermöglicht der Betreuungsdienstleisterin mehr Zeit für die Rekrutierung des Betreuungsteams.

GOPS Aarau

In Aarau wird die Geschützte Operationsstelle (GOPS) beim Kantonsspital Aarau für 160 Geflüchtete vorbereitet. Die Anlage dürfte ebenfalls Ende März 2023 bereitstehen, es ist noch kein Entscheid über die Inbetriebnahme erfolgt. Die Betreuung wird auch bei der GOPS Aarau durch die ORS Service AG gewährleistet. Für die Gestaltung des Aussenaufenthaltsbereichs wird der KSD ebenfalls ein Baugesuch einreichen.

Kooperative und konstruktive Zusammenarbeit zur Bewältigung der Notlage im Asylwesen

Die Paritätische Kommission Kanton – Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) hielt am 28. Februar 2023 eine Sitzung ab. Die Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeammänner-Vereinigung (GAV) sowie des Kantons bedauerten in der Sitzung die Entwicklung rund um die geplante Zwischennutzung der Liegenschaften in Windisch als dringend benötigte Unterkunft für minderjährige Asylsuchende. Landammann Jean-Pierre Gallati und der KSD haben Fehler im Evaluationsprozess dieser Liegenschaften eingeräumt und dafür um Entschuldigung gebeten (siehe Medienmitteilung vom 1. März 2023). Die Lehren aus dem Zwischenfall in Windisch werden gezogen und fliessen in die weitere Arbeit ein. Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und des Kantons sind sich einig, dass der Fall Windisch die bisher sehr gute Kooperation nicht in Frage stellt und bekräftigten den Willen, auch künftig bei der Bewältigung der aktuellen Notlage im Asylwesen konstruktiv zusammenzuarbeiten.

Dank an Gemeinden

Am 13. Januar 2023 hat der Regierungsrat die Notlage im Asylwesen ausgerufen. Damit sowie dem Erlass einer Notverordnung schuf der Regierungsrat zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, um die benötigten Plätze für geflüchtete Personen sicherzustellen. Dazu gehört, dass der Kanton Gemeinden verpflichten kann, Schutzbauten zur Verfügung zu stellen. Dies ist bisher in Birmenstorf, Lenzburg und Aarau der Fall. Trotz der Verpflichtung beteiligen sich die Gemeinden an der Vorbereitung und bringen ihre Anliegen konstruktiv ein. Jean-Pierre Gallati dankt den Gemeinden für ihren Einsatz bei der Bewältigung der Notlage im Asylwesen.

Bei der unterirdischen Unterbringung handelt es sich um eine temporäre Notlösung zur Bereitstellung ausreichender Unterkunftsplätze. Diese soll nur so lange wie nötig dauern. Der Kanton und die Gemeinden haben seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine und der daraus resultierenden Flüchtlingswelle sowie der ab Herbst 2022 eintreffenden hohen Anzahl von Geflüchteten aus anderen Ländern (vor allem Afghanistan und Türkei) zusätzlich rund 1'500 kantonale und 5'000 kommunale Unterkunftsplätze geschaffen. Kanton und Gemeinden stellen laufend zusätzliche Plätze zur Verfügung, um zugewiesene Geflüchtete unterzubringen.

  • Departement Gesundheit und Soziales