Bekämpfung des Feuerbrandes
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Vorsorgliche Vernichtung von stark anfälligen Cotoneastern
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Rodung und Entsorgung von stark anfälligen, in erster Linie hochwachsenden Cotoneaster-Zierpflanzen auf dem gesamten Kantonsgebiet für obligatorisch erklärt. Damit soll eine flächendeckende Ausbreitung der gemeingefährlichen Pflanzenseuche "Feuerbrand"verhindert werden.
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. 1997 wurden in 27 Aargauer Gemeinden, in erster Linie am Rohrdorferberg und entlang des Rheins, Befallsherde registriert. Betroffen waren fast ausschliesslich spätblühende, hochwachsende Cotoneaster in Hausgärten und in öffentlichen Anlagen.
Um eine Ausbreitung der Seuche auf den Obstbau und auf weitere Zier- und Wildgehölze zu verhindern, hat der Regierungsrat des Kantons Aargau eine dringliche Aktion beschlossen: In Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Bundesamtes für Landwirtschaft hat er die vorsorgliche Rodung von stark anfälligen Cotoneastern für obligatorisch erklärt. Gleichzeitig wird die Neuanpflanzung der von der Rodungsaktion betroffenen Cotoneaster-Arten untersagt.
Im Kanton Aargau trägt allein der erwerbsmässige Kernobstbau rund 12 Mio. Franken zum landwirt-schaftlichen Einkommen bei. Nicht minder bedeutsam ist der Beitrag der Hochstammbäume zu einem ausgewogenen, ökologisch wertvollen Landschaftsbild.
Die finanziell von Bund und Kanton getragene Aktion zur prophylaktischen Bekämpfung des Feuerbrandes steht unter Leitung der Zentralstelle für Pflanzenschutz in Muri. Umgesetzt wird sie von den Gemeinden, die eigens hiefür zwei Beauftragt bestimmen. Da die Hauptinfektionszeit für Feuerbrand in der Blütephase der Wirtspflanzen, also in den Monaten April bis Juni liegt, muss mit der Rodungsaktion bereits im April 1998 begonnen werden.
Der Regierungsrat bittet die Bevölkerung um Verständnis und um Mithilfe bei der geplanten Aktion.
Hochanfällige Cotoneaster-Arten Gerodet und entsorgt werden alle Pflanzen der Arten: Cotoneaster salicifolius floccosus, Cotoneaster bullatus, Cotoneaster franchetti, Cotoneaster watereri, Cotoneaster watereri "Cornubia" und Cotoneaster salicifolius "Herbstfeuer". Mit Ausnahme der Cotoneaster salicifolius "Herbstfeuer" handelt es sich hier ausschliesslich um hochwachsende Zierpflanzen. Nicht von der Rodungsaktion betroffen sind somit die in Hausgärten besonders verbreiteten kriechenden Cotoneaster dammeri. |