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Ausschreibung der Wahlen 2020

Am 18. Oktober 2020 finden die Grossrats- und Regierungsratswahlen statt. Die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden werden am 27. September 2020 durchgeführt. Interessierte finden ab heute, 13. März 2020, alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu diesen Wahlen online.

Die Aargauer Stimmberechtigten wählen am Sonntag, 18. Oktober 2020, ihre Vertreterinnen und Vertreter auf kantonaler Ebene: 140 Grossrätinnen und Grossräte sowie die 5 Mitglieder des Regierungsrats.

Auf Bezirks- und Kreisebene finden am Abstimmungstermin vom 27. September 2020 die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Schulräte der Bezirke sowie Friedensrichterinnen und Friedensrichter statt.

Allfällige zweite Wahlgänge der Regierungsratswahlen sowie der Bezirks- und Kreiswahlen finden am 29. November 2020 statt.

Grossratswahlen

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 7. Januar 2020 die Zuteilung der Mandate an die Bezirke für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vorgenommen. Die 140 Mandate des Grossen Rats werden für die Amtsdauer 2021/2024 den Bezirken aufgrund ihrer Bevölkerungszahl wie folgt zugeteilt:

Wahlkreis (Bezirk)Anzahl Mandate
Aarau16
Baden30
Bremgarten16
Brugg10
Kulm9
Laufenburg7
Lenzburg13
Muri7
Rheinfelden10
Zofingen15
Zurzach7
Kanton Aargau140

In den Grossen Rat wählbar sind alle Stimmberechtigten des Kantons (§ 69 Abs. 1 KV). Nur im Bezirk wohnhafte Stimmberechtigte können jedoch auf einer Liste dieses Wahlkreises vorgeschlagen werden.

Anmeldefristen Grossrats- und Regierungsratswahlen

Parteien und politischen Gruppierungen müssen ihre Wahlvorschläge für die Grossratswahlen bis spätestens am 27. Juli 2020 einreichen. Für die Regierungsratswahlen können Kandidaturen bis spätestens am 21. August 2020 bei der Staatskanzlei angemeldet werden.

Neue Gesetzesbestimmungen für Gerichtspräsidiumswahlen

Der Grosse Rat hat am 17. September 2019 Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte, des Unvereinbarkeitsgesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderungen sowie die dazugehörigen Verordnungsänderungen treten am 1. April 2020 in Kraft. Neben kleineren Änderungen hinsichtlich des Verfahrens bei Bezirks- und Kreiswahlen betreffen die Anpassungen vor allem die Wahl der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten.

So gelten für die Wahl der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten neu strengere Wählbarkeitsvoraussetzungen und bereits im ersten Wahlgang ein Anmeldeverfahren. Ausserdem wurde der Anmeldetermin für die Wahl von Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten um eine Woche vorverlegt. Damit gelten bei den Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden unterschiedliche Anmeldefristen.

Wahlvorschläge für die Gerichtspräsidentenwahlen müssen bis am Freitag, 24. Juli 2020, bei der Staatskanzlei eintreffen. Kandidaturen für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, der Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie der Schulräte der Bezirke können bis am Freitag, 31. Juli 2020, angemeldet werden.

Unterlagen online verfügbar

Die erforderlichen Unterlagen und weiterführende Informationen zu den Wahlen 2020 stehen ab dem 13. März 2020 unter www.ag.ch/wahlen zur Verfügung oder können auf Anfrage bei der Staatskanzlei (Wahlen und Abstimmungen) bezogen werden.

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