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Ausbau Bahnhof Aarau WSB :
Anhörung zum Ausbau der Publikumsanlagen und zum Richtplaneintrag

Die bestehenden Publikumsanlagen des Bahnhofs Aarau WSB vermögen das Fahrgastaufkommen nicht mehr aufzunehmen. Ein breiter Mittelperron mit einer zusätzlichen Rampe soll Abhilfe schaffen.

Der Zugang zu den WSB-Zügen am Bahnhof Aarau erfolgt heute über eine einzige Treppe, welche das in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegene Fahrgastaufkommen nicht mehr bewältigen kann. Auch der Perron ist für die hohe Anzahl Fahrgäste zu schmal, weshalb für die Passagiere ein erhebliches Sicherheitsrisiko besteht. Zudem widerspricht der nicht stufenfreie Zugang dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Zugang und Mittelperron des Bahnhofs Aarau WSB werden den aktuellen Bedürfnissen angepasst und ausgebaut. Die Verlängerung und Verbreiterung des Perrons kann aufgrund der knappen Platzverhältnisse nur durch das Entfernen eines heute betrieblich nicht mehr benötigten Gleises und weitere Anpassungen an den Gleisen, der Fahrleitung sowie den Sicherungs- und Fernsteuerungsanlagen realisiert werden. Durch die ohnehin fällige Erneuerung der Bahntechnik (Gleis- und Fahrleitungsanlagen sowie Stellwerk) werden Synergien mit dem Ausbauprojekt genutzt.

Das vorliegende Ausbauprojekt ist mit der verkehrlichen und städtebaulichen Entwicklung von Aarau abgestimmt und der Richtplan wird entsprechend angepasst.

Der Ausbau des WSB-Bahnhofs Aarau ist im Richtplan als Vororientierung enthalten. Parallel zum Beschluss über das vorliegende Bauprojekt ist das Vorhaben deshalb im Richtplan festzusetzen. Für die in der Gesamtbetrachtung untersuchte niveaufreie Entflechtung der WSB mit der Hinteren Bahnhofstrasse besteht im Moment kein Handlungsbedarf. Mit Blick auf die künftige Funktion der Hinteren Bahnhofstrasse und zur Wahrung des Handlungsspielraums wird die Entflechtung als Trasseefreihaltung (Zwischenergebnis) in den Richtplan aufgenommen.

Die Investitionskosten betragen insgesamt 14,3 Millionen Franken. Davon entfallen 5,5 Millionen Franken auf die Erneuerung bestehender Anlagen. Diese werden von der WSB aus Abschreibungsmitteln finanziert. Die Kosten von 8,8 Millionen Franken für den Ausbau der Publikumsanlagen werden von Bund und Kanton gemeinsam finanziert. Für den Anteil des Kantons Aargau soll dem Grossen Rat ein Grosskredit von 6,5 Millionen Franken beantragt werden.

Der Regierungsrat schickt nun den Bericht zum Ausbau der Publikumsanlagen sowie zur Anpassung des Richtplans in die Anhörung. Diese dauert vom 24. November bis zum 24. Dezember 2010. Die Vorlage kann ab Mittwoch, 24. November unter www.ag.ch/vernehmlassungen eingesehen werden. Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2011.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat