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Auftrag für administrative Untersuchung erteilt

Regierungsrat Kurt Wernli hat den Auftrag für die angekündigte administrative Untersuchung zur lückenlosen Klärung der Sachverhalte im Fall D.H. erteilt. Die Untersuchung wird durch Andreas Werren, ehemaliger Leiter des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich, geleitet.

Im Rahmen der Untersuchung werden die folgenden Bereiche überprüft:
- Entscheid der Vollzugsbehörde über die bedingte Entlassung von D.H. vom 25. August 2008 unter Berücksichtigung des psychiatrischen Gutachtens, des Gerichtsurteils und des Massnahmenverlaufs
- Überwachung der Auflagen und der Entwicklung von D.H. durch die Bewährungshilfe und die Vollzugsbehörde nach der bedingten Entlassung
- Vorgehen der Bewährungshilfe und der Vollzugsbehörde nach der Destabilisierung von D.H.
- Praxis der Vollzugsbehörde betreffend Einholung von Gutachten und Behandlung durch die Fachkommission bei Vollzugserleichterungen und bei der bedingten Entlassung von Personen mit schweren Delikten gegen Leib und Leben
- Organisation der Bewährungshilfe, namentlich die Trennung von Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe
- Drogenkonsum in aargauischen Haftanstalten sowie Kontrolle der Drogen- und Alkoholabstinenz in aargauischen Haftanstalten und während der bedingten Entlassung
- Weitere Aspekte des Falls D.H., die aus Sicht des Beauftragten für die künftige Praxis der Vollzugsbehörde und der Bewährungshilfe relevant sind.

Ziele der Untersuchung

Mit der administrativen Untersuchung werden die massgebenden Sachverhalte im Fall D.H. geklärt und die Praxis der Vollzugsbehörde und der Bewährungshilfe beurteilt. Der Bericht über die Untersuchung soll Empfehlungen für Verbesserungen der Organisation, der Praxis und des Risikomanagements der Vollzugsbehörde und der Bewährungshilfe sowie für Anpassungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts enthalten.

Koordination mit der Kommission für öffentliche Sicherheit

Der Grosse Rat hat am 24. März 2009 die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) mit der Abklärung der Abläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Fall D.H. beauftragt. Die zu klärenden Fragen und der Zeitplan der Untersuchung werden zwischen der SIK und dem Departement Volkswirtschaft und Inneres koordiniert.

Leiter der Untersuchung

Mit der Untersuchung wurde der Jurist Andreas Werren, Winterthur, beauftragt. Als ehemaliger Leiter des Amts für Justizvollzug des Kantons Zürich verfügt er über langjährige Erfahrung im Bereich Straf- und Massnahmenvollzug. Das Amt für Justizvollzug umfasst die Strafanstalt Pöschwies, das Massnahmenzentrum Uitikon, die weiteren Gefängnisse des Kantons Zürich, die Bewährungs- und Vollzugsdienste sowie den Psychiatrisch-Psychologischen Dienst. Zudem war er während vier Jahren Sekretär des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats. Heute ist Andreas Werren als selbständiger Berater für Unternehmensentwicklung und als Dozent für Strafrecht am Schweizerischen Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal tätig.

Massnahmen für die Dauer der Untersuchung

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat bis zum Vorliegen und der Auswertung der Untersuchungsergebnisse Massnahmen betreffend die bedingte Entlassung von Personen angeordnet, die aufgrund eines Tötungs-, Sexual- oder anderen schweren Delikts gegen Leib und Leben verurteilt wurden.

So ordnet die Vollzugsbehörde in diesen Fällen vor jeder bedingten Entlassung eine psychiatrische Begutachtung mit Risikobeurteilung an. Diese Gutachten unterbreitet sie anschliessend einer Fachkommission, die aus Experten der Justiz, Psychiatrie und des Strafvollzugs besteht. Zudem stellt die Vollzugsbehörde eine engmaschigere Überwachung der bedingt entlassenen Personen durch die Bewährungshilfe sicher und verlangt von dieser in kürzeren Abständen Berichte.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres