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Aufbau eines flächendeckenden First-Responder-Systems im Kanton Aargau :
Ersthelfer überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte

Pro Jahr erfolgen im Kanton rund 1'800 Notrufe mit den Stichworten "leblos" oder "bewusstlos", was oft mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand in Zusammenhang steht. Mit sogenannten "First Respondern" – ehrenamtlichen Ersthelferinnen und Ersthelfern – wird die kritische Frist bis zum Eintreffen der professionellen Rettungskräfte überbrückt. Damit werden die Überlebenschancen der Betroffenen erhöht. Der Kanton Aargau führt ein flächendeckendes First-Responder-System ein und finanziert dieses. Der Start erfolgt am 1. Februar 2024.

Logo First Responder Aargau
Logo First Responder Aargau

Um die Überlebenschance einer Person nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand zu erhöhen, ist qualifizierte Hilfe innerhalb von wenigen Minuten unerlässlich. Bis der Rettungsdienst eintrifft, gehen wertvolle Minuten verloren. Hier können sogenannte "First Responder" zum Einsatz kommen. Dies sind ausgebildete, freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer, die im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands von der Sanitätsnotrufzentrale (SNZ 144) gleichzeitig mit den regulären Rettungskräften alarmiert und aufgeboten werden. Durch die First Responder wird das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts mit qualifizierten basismedizinischen Massnahmen überbrückt. Die First Responder wenden dabei einfache medizinische Erstmassnahmen an, zum Beispiel durch den Einsatz eines automatischen externen Defibrillators (AED). First Responder erhöhen damit nachweislich die Überlebensrate von Patientinnen und Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand.

Erfolgreiche First-Responder-Systeme in Nachbarkantonen

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat Richtlinien für ein flächendeckendes First-Responder-System erarbeitet. Dabei fand eine Angleichung an bereits erfolgreich betriebene Systeme in den umliegenden Kantonen statt: Einheitliche Anforderungen, Aufgaben und Kompetenzen erleichtern die kantonsübergreifende Zusammenarbeit. Das DGS stellt für First Responder ein Set mit Einsatzmaterial zur Verfügung. Dazu gehört auch eine Leuchtweste mit dem Logo der First Responder. Interessierte qualifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer können sich ab sofort registrieren und die obligatorische Einführungsschulung besuchen.

Alarmierung via App

Für die Registrierung, Freischaltung, Administration sowie Alarmierung wird die in der Schweiz bereits etablierte App "Momentum" genutzt. Die App kann in den App Stores von Google und Apple gratis unter "First Responder Aargau" heruntergeladen werden. Die Entscheidung und Verantwortung für die Alarmierung der First Responder obliegt der Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144. Bei einem Notruf mit den Stichworten "Leblose Person" beziehungsweise "vermuteter Herz-Kreislauf-Stillstand" oder "Bewusstlosigkeit" alarmiert die SNZ 144 zeitgleich den Rettungsdienst sowie die für die entsprechende Gemeinde hinterlegten First Responder. Bei Alarmeingang beantworten verfügbare First Responder die Anfrage und erlauben somit, dass ihr Standort über die App geortet werden kann. In der Folge erhalten sie die konkreten Einsatzdaten. Die First Responder begeben sich an den Einsatzort und leiten einfache medizinische Erstmassnahmen ein. Nach dem Eintreffen des Rettungsdiensts unterstützen First Responder, falls vom Rettungsdienst gewünscht.

Informationen zu den Einführungsschulungen sowie weitere ausführliche Informationen zu den First Respondern im Kanton Aargau sind zu finden unter www.ag.ch/firstresponder.

So werden Sie First Responder:

  • Gültiges BLS-AED-SRC-Komplett-Zertifikat (BLS = Basic Life Support, AED = Automatisierter externer Defibrillator, SRC = Swiss Resuscitation Council, Erneuerung alle 2 Jahre) oder Berufsdiplom*
  • Absolvierung der First-Responder-Einführung (einmalig ca. 1.5 Stunden)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Besitz eines Smartphones (Android / iOS)
  • Installation der App gemäss Vorgaben
  • Verfügbarkeit für First-Responder-Einsätze
  • Physische und psychische Belastbarkeit

*Folgende Medizinalberufe benötigen kein zusätzliches BLS-AED-Zertifikat: Ärztinnen und Ärzte, dipl. Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter HF, Transportsanitäterinnen und Transportsanitäter (keine Transporthelferinnen und Transporthelfer), Expertinnen und Experten Intensivpflege NDS HF; Notfallpflege NDS HF und Anästhesiepflege NDS HF. In diesen Fällen ist das Berufsdiplom anstelle des BLS-AED-Zertifikats in der App hochzuladen.

  • Departement Gesundheit und Soziales