Hinweis:Arbeitsmarktliche Massnahmen
Bei der Beratung von Stellensuchenden und deren Vermittlung in den Arbeitsmarkt können RAV-Mitarbeitende auch auf Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) zurückgreifen. Das sind Instrumente der Schweizer Arbeitslosenversicherung, die darauf abzielen, die Eingliederung von Versicherten in den Arbeitsmarkt zu fördern, insbesondere wenn diese aus Gründen des Arbeitsmarktes schwer vermittelbar sind. Die AMM lassen sich in drei Unterkategorien aufteilen: Bildungsmassnahmen (z. B. Umschulungskurse oder Weiterbildungen), Beschäftigungsmassnahmen (z. B. Berufspraktika oder vorrübergehende Beschäftigungen) und spezielle Massnahmen (z. B. Einarbeitungs- oder Ausbildungszuschüsse).