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Anpassungen bei der Krankenkassenprämienverbilligung :
Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat Änderungen im Dekret vor

Der Grosse Rat hat am 3. Dezember 2013 im Rahmen der Budgetdebatte beschlossen, den massgebenden Prozentsatz für die Berechnung der Prämienverbilligung von heute 11 auf neu 11,5 Prozent zu erhöhen. Dazu muss das Dekret über den Anspruch auf Prämienverbilligung (DAP) geändert werden. Im Rahmen der Budgetberatung wurde rechnerisch von einer Bruttoentlastung des Kantons von 12 Millionen Franken ausgegangen.

Der Regierungsrat geht mit dem Grossen Rat einig, dass es in der Prämienverbilligung Einsparungspotential gibt. Er will dieses Einsparungspotential durch die Ausmerzung von Systemfehlern sozialverträglich und bundesrechtskonform im Rahmen der Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) realisieren. Beispielsweise sollten Personen, welche aufgrund von Liegenschaftsunterhaltskosten ein tiefes steuerbares Einkommen ausweisen, nicht mehr in den Genuss von Prämienverbilligung kommen. Der Regierungsrat hätte es vor diesem Hintergrund vorgezogen, die Totalrevision des EG KVG abzuwarten und per Gesetzesänderung eine optimierte Prämienverbilligungspolitik herbeizuführen, die sowohl finanz- wie auch sozialpolitischen Überlegungen standhalten kann. Aufgrund der gegenüber dem Budget höheren effektiven Bezügerquote 2013 und der Tatsache, dass mit einer Erhöhung des massgebenden Prozentsatzes eine Senkung der Bezügerquote einhergeht, stellt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Antrag, dass der vorliegende Entwurf einer Änderung des Dekrets über die Prämienverbilligung (DAP) zum Beschluss zu erheben sei.

Mehrbelastung ist schwer vorauszusagen

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Erhöhung des massgebenden Prozentsatzes zwar Einsparungen in der Prämienverbilligung von etwa 12 Millionen Franken mit sich bringt, aber mit Mehrkosten zu rechnen ist. Denn verbilligt der Kanton die Prämien in ungenügendem Mass, kann dies dazu führen, dass die betroffenen Personen Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) beantragen werden. Weil die Prämienverbilligungsbeiträge des Kantons für EL- und Sozialhilfebezügerinnen beziehungsweise EL- und Sozialhilfebezüger deutlich höher sind als bei der ordentlichen Prämienverbilligung, hat dies mittelfristig Mehrkosten in der Prämienverbilligung für den Kanton zu Folge. Weitere Mehrkosten für den Kanton können bei den Ergänzungsleistungen entstehen sowie dadurch, dass betroffene Personen die Prämien und Kostenbeteiligungen nicht mehr bezahlen, was letztlich zu Verlustscheinen führt, welche der Kanton zu 85 Prozent übernehmen muss. Die prognostizierte massive Prämienerhöhung im 2015 infolge einer rekordmässig hohen Kostensteigerung in der Grundversicherung im 2013 verschärft die Situation zusätzlich. Wie hoch die Mehrbelastung für den Kanton und die Gemeinden unter dem Strich tatsächlich sein wird, ist indes sehr schwierig vorauszusagen. Sofern sich die Sozialhilfequote nicht allzu stark erhöht, resultieren in der Summe aber immer noch Nettoeinsparungen in Millionenhöhe. Bei einer geschätzten Erhöhung der Sozialhilfequote um 0,2 Prozent, sollten die Nettoeinsparungen immer noch rund 8 Millionen Franken betragen.

Gesamtschweizerisch näher am Mittelfeld

Im Jahr 2013 wurden im Kanton Aargau 268 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufgewendet. 177'804 Personen, das entspricht 28,1 Prozent der Bevölkerung – haben Prämienverbilligung erhalten. Damit wurde die budgetierte Bezügerquote um 2,1 Prozent übertroffen. Die höhere Bezügerquote ist nicht durch überdurchschnittlich viele neue Prämienverbilligungsanträge bedingt, sondern eine direkte Folge einer neuen Prämienverbilligungsapplikation der SVA Aargau. Sie hat keinen Einfluss auf den Gesamtbetrag der ausgeschütteten Prämienverbilligung. Mit einer Bezügerquote von 28,1 Prozent rückt der Kanton Aargau im gesamtschweizerischen Vergleich näher ans Mittelfeld. Obwohl die Aussagekraft der Bezügerquote sehr beschränkt ist und Vergleiche zwischen den Kantonen aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Prämienverbilligungssysteme wenig zielführend ist, entsteht durch die gegenüber dem Budget um 2,1 Prozent höhere effektive Bezügerquote tatsächlich ein gewisses Einsparungspotential.

Anpassung der Richtprämie für Erwachsene

Rund 9 Millionen Franken Einsparungen sind über die mit der Anpassung des DAP durch die vom Regierungsrat bereits beschlossene Senkung der Richtprämie für Erwachsene um 70 Franken auf 3'280 Franken zu erwarten. Die Richtprämie für Kinder bleibt mit 950 Franken unverändert.

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