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Anhörungsstart zur Totalrevision des Schulgesetzes :
Mittelschulbereich neu in eigenem Mittelschulgesetz geregelt

Das heute geltende Schulgesetz trat vor über vierzig Jahren nach einer Volksabstimmung am 1. April 1982 in Kraft. Seither erlebte es zahlreiche Teilrevisionen. Entsprechend hat die Lesbarkeit gelitten und die Systematik fällt auseinander. Im Rahmen einer Totalrevision soll das Schulgesetz neu geordnet, sprachlich aktualisiert und auf der Basis der vergangenen Teilrevisionen konsolidiert werden. Zudem werden verschiedene Anliegen aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen aufgenommen und in neue gesetzliche Grundlagen gegossen. Künftig soll es ein Volksschulgesetz und ein Mittelschulgesetz geben. Die Gesetzesentwürfe liegen vom 1. September bis 30. November 2023 zur Anhörung vor.

Das geltende Schulgesetz wurde seit der Inkraftsetzung 1982 insgesamt 46-mal in einzelnen Bereichen angepasst. Dabei wurden Paragrafen geändert, eingefügt oder gestrichen. Bei aufgehobenen Paragrafen, wie sie beispielsweise aufgrund der Überführung von Regelungen in die Personalgesetzgebung entstanden, blieb lediglich die Nummerierung stehen, während Ergänzungen zu unübersichtlichen Paragrafen mit zahlreichen Absätzen führten. Entsprechend haben über die Jahre der ursprünglich systematische Aufbau und damit die Lesbarkeit stark gelitten.

Zeit reif für Totalrevision

Der Regierungsrat erachtet den Zeitpunkt für gekommen, das Schulgesetz einer Totalrevision zu unterziehen, um der aus den vergangenen Teilrevisionen resultierenden Zersplitterung der Normen entgegenzuwirken. Nach der die Volksschule in den letzten Jahren prägenden und weiterhin herausfordernden Einführung inhaltlicher Reformen (Strukturreform 2/6/3, Aargauer Lehrplan, pauschalisierte Ressourcierung, neue kommunale Führungsstrukturen) ist es angezeigt, die Ergebnisse der vergangenen Teilrevisionen im Volkschulbereich zu konsolidieren, ohne die Schulen mit weitergehenden inhaltlichen Neuerungen zu belasten. Dabei wird einerseits die Systematik des Volksschulgesetzes neu aufgebaut. Andererseits werden die wenigen Regelungen im Schulgesetz, welche die Mittelschulen betreffen, zusammen mit den bestehenden Regelungen des Mittelschuldekrets in ein neues Mittelschulgesetz überführt. Die beiden neuen Gesetze werden sprachlich an die heutige Zeit angepasst und die darin enthaltenen Regelungen gemäss den neueren Entwicklungen und der Rechtsprechung ausgestaltet.

Umsetzung überwiesener Vorstösse aus dem Grossen Rat

Die vorwiegend formelle Totalrevision des Schulgesetzes soll nur wenige materielle Neuerungen enthalten. Diese leiten sich aus verschiedenen Anliegen aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen ab. Diese werden auftragsgemäss und zielgerichtet umgesetzt und entsprechend in neue gesetzliche Grundlagen gegossen. Sie betreffen folgende Themen:

  • Zusammenarbeit der Gemeinden
  • Eintrag von Absenzen in Zwischenberichten und Zeugnissen
  • Spital- und Talentschulung
  • Schule im digitalen Wandel
  • Sprach- und Kulturaustausch
  • Schulspezifische Strafnormen
  • Datenschutz/Bildungs-Identität
  • Rechtsschutz
  • Entscheid Sonderschulung und ausnahmsweise Kostengutsprache bei Schulung in einer Privatschule

Anhörung zu den Gesetzesentwürfen bis Ende November 2023

Die beiden vorliegenden Entwürfe des Volksschul- und des Mittelschulgesetzes umfassen nach heutigem Stand insgesamt 181 Paragrafen (gegenüber 101 im aktuellen Schulgesetz und 55 im aktuellen Mittelschuldekret). Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Regelungsbedarf insbesondere mit den neuen Regelungen zum Datenschutz und zur Bildungsidentität gestiegen ist. Betrachtet man die bestehenden Normen in Bezug auf deren Regelungsumfang – vor allem mit Fokus auf die neue Gesetzesarchitektur und Systematik – treten die beiden neuen Gesetze als klar strukturierte und übersichtliche Erlasse in Erscheinung. Überdies bietet die neue Systematik im Hinblick auf spätere Teilrevisionen ein bedeutend besseres Integrationspotenzial für künftige Normen im Rahmen späterer Teilrevisionen.

Die beiden Gesetzesentwürfe liegen vom 1. September bis 30. November 2023 zur Anhörung vor. Die Überweisung einer Botschaft an den Grossen Rat ist im 1. Quartal 2024 geplant.

Mehr zum Thema

Anhörungsunterlagen zur Totalrevision Schulgesetz

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Regierungsrat