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Anhörung zum Finanzhilfebeitrag für die Kantonsspital Aarau AG (KSA) :
Regierungsrat führt Anhörung zur bilanziellen Sanierung des KSA durch

Nach der Überprüfung ihrer Bilanzwerte Ende 2022 stellte die Kantonsspital Aarau AG (KSA) einen Wertberichtigungsbedarf in der Höhe von 240 Millionen Franken fest. Eine Bilanzsanierung ist zwingend, um einen Konkurs des KSA abzuwenden. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Finanzhilfegesuch des KSA gutgeheissen, um das Spital vor der Überschuldung zu bewahren und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Der Regierungsrat eröffnet zum Finanzhilfebeitrag eine verkürzte Anhörung, die vom 16. Februar bis am 12. März 2023 dauert. Anschliessend wird er eine Botschaft an den Grossen Rat ausarbeiten. Der Entscheid über den Finanzhilfebeitrag liegt in der Kompetenz des Grossen Rats; ein Referendum ist möglich.

Basis des Finanzhilfebeitrags ist der verfassungsrechtliche Versorgungsauftrag gemäss § 41 der Kantonsverfassung (KV), wonach der Kanton die Voraussetzungen für eine angemessene medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen hat. Dazu betreibt er gemäss § 9 des Spitalgesetzes (SpiG) auch eigene Kantonsspitäler. Der Kanton ist Eigner und Alleineigentümer der Kantonsspital Aarau AG (KSA). Der Regierungsrat ist als Aktionärsvertreter in der Verantwortung, die Rechte und Interessen des Kantons zu wahren.

Auch hat der Kanton als Alleineigentümer des KSA gemäss Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF, § 45 Abs. 1 lit. a) mit den notwendigen Massnahmen das Vermögen des Kantons zu schützen. Ein Konkurs des KSA würde diesem gesetzlichen Auftrag zuwiderlaufen und hätte auch negative Auswirkungen auf das Vertrauen in den Kanton und andere vollständig oder teilweise in seinem Besitz befindlichen Beteiligungen.

Diese Aufträge und Pflichten des Verfassungs- und Gesetzgebers werden mit dem Finanzhilfebeitrag an das KSA umgesetzt. Finanzrechtlich ist der Finanzhilfebeitrag als referendumsfähiger Ausgabenbeschluss in der Kompetenz des Grossen Rats ausgestaltet. Gegen ihn kann das Ausgabenreferendum ergriffen werden.

Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass die erwähnten Rechtsgrundlagen gemäss Kantonsverfassung und Spitalgesetz sowie kantonalem Finanzrecht eine ausreichende Grundlage für einen Finanzbeschluss zur Bilanzsanierung bilden. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Spitälern findet nicht statt, da es sich beim KSA um einen systemrelevanten Gesundheitsversorger handelt.

Finanzielle Belastung für den Kanton tragbar

Die finanzielle Belastung infolge des Finanzhilfebeitrags fällt beim Kanton in der Jahresrechnung 2022 in Form einer Rückstellung über 240 Millionen Franken an. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Rückstellung mit dem positiven Rechnungsabschluss 2022 aufgefangen werden kann. Im Jahresbericht mit Jahresrechnung 2022 wird die Rückstellung transparent ausgewiesen und kommentiert. Die Vorlage wird vom Grossen Rat im Juni 2023 beraten. Auf das Budget beziehungsweise die Jahresrechnung 2023 hat der Finanzhilfebeitrag keinen Einfluss, weil die Auszahlung durch die Rückstellung gedeckt ist.

Anhörung mit Onlineveranstaltungen

Die Anhörung dauert vom 16. Februar bis am 12. März 2023. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit wurde die Anhörung gegenüber der üblichen Frist von drei Monaten verkürzt. Zur Dauer der Anhörung bestehen keine gesetzlich formalen Vorgaben, weshalb eine Verkürzung möglich ist. Aufgrund der kurzen Anhörungsfrist führt das Departement Gesundheit und Soziales ergänzend zwei Onlineveranstaltungen durch, die für alle interessierten Personen und Organisationen offenstehen. Weitere Informationen zu diesen Onlineveranstaltungen (Zeitpunkt, Zugangsdaten und so weiter) werden auf www.ag.ch/anhoerungen > Laufende Anhörungen > Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA) publiziert.

Regierungsrat will parlamentarische Vorstösse prüfen

Nach Auswertung der Anhörung wird der Regierungsrat eine Botschaft an den Grossen Rat ausarbeiten. Der Entscheid über den Finanzhilfebeitrag liegt in der Kompetenz des Grossen Rats. Der Regierungsrat hat das Postulat der Fraktion der Mitte (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Wallbach), der FDP, der GLP, der SP und der SVP vom 22. November 2022 (GR 22.342) zur finanziellen Schieflage des KSA entgegengenommen und beabsichtigt, zusammen mit der Botschaft auch die im Postulat verlangten Informationen vorzulegen.

Die Motion der Kommission Gesundheit und Sozialwesen (GSW) (Sprecherin Sabina Freiermuth, Zofingen) vom 10. Januar 2023 betreffend Begleitmassnahmen für die Finanzhilfe des Kantons an das KSA (GR 23.6) verlangt vom Regierungsrat, dass er die Bewilligung des vom KSA gestellten Kreditbegehrens über 240 Millionen Franken an klare und messbare Begleitmassnahmen knüpft und diese dem Grossen Rat in der Botschaft zum Ausgabenbeschluss umfassend aufzeigt. Der Regierungsrat wird die Motion prüfen und die Anliegen bei der Ausarbeitung der Botschaft soweit möglich berücksichtigen. Die Beratung der parlamentarischen Vorstösse im Regierungsrat ist zum Zeitpunkt der Verabschiedung des vorliegenden Anhörungsberichts noch ausstehend.

Fahrplan zur Ausrichtung des Finanzhilfebeitrags

Nach der Auswertung der Anhörung wird der Regierungsrat Ende März / Anfang April eine Botschaft an den Grossen Rat zum Finanzhilfebeitrag verabschieden. Die Beratungen in der Kommission Gesundheit und Sozialwesen (GSW) und in der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) erfolgen Ende April. Behandlung und Beschlussfassung des Grossen Rats sind im Mai oder spätestens Juni vorgesehen. Anschliessend läuft die dreimonatige Referendumsfrist bis August oder September. Wird das Referendum ergriffen, könnte gemäss heutigem Fahrplan noch im November / Dezember 2023 eine Volksabstimmung stattfinden.

Erneuerung des Verwaltungsrats; Überprüfung der Unternehmensstrategie und der Eigentümerstrategie

Auf die Generalversammlung der KSA AG im Juni 2023 treten vier bisherige Mitglieder – darunter der Präsident und der Vizepräsident – aus dem Verwaltungsrat aus. Mit der Neubesetzung der Verwaltungsratsmandate hat der Regierungsrat die Innopool AG beauftragt. Bei der Rekrutierung für den Gesamtverwaltungsrat sind unter anderem Führungsqualitäten, Kenntnisse im Gesundheitswesen und im Unternehmertum sowie auch Erfahrungen im Bereich Sanierung oder Digitalisierung gefragt.

Parallel zur Beratung der Finanzhilfevorlage durch den Grossen Rat hat das KSA weitergehende Massnahmen zur wiederkehrenden Ergebnisverbesserung zu ergreifen. Neben kurzfristigen, rasch wirksamen Massnahmen sind auch mittel- bis langfristige strategische Weichenstellungen anzugehen. So setzt das KSA mit dem sogenannten "Fitnessprogramm" in der ersten Hälfte 2023 weitere Massnahmen zur generellen Kostenreduktion und Effizienzsteigerung um, welche ab 2023 jährliche wiederkehrende Ergebnisverbesserungen von 25 Millionen Franken zum Ziel haben. Zudem führt das KSA in der ersten Hälfte 2023 eine Portfolioanalyse im stationären und ambulanten Bereich durch, um eine Entscheidungsgrundlage für die künftige Ausgestaltung des Leistungsangebots des KSA zu schaffen.

Der Regierungsrat seinerseits wird bis Ende 2023 und unter Beizug externer Unterstützung die Eigentümerstrategie zum KSA aktualisieren. Er wird dabei auch die Beratungsresultate des Grossen Rats zur gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 (GGpl 2030) einfliessen lassen. Diese Beratung wird im Herbst 2023 stattfinden. Anhand der neuen Eigentümerstrategie und der Resultate der erwähnten Portfolioanalyse wird der bis dahin neu zusammengesetzte Verwaltungsrat des KSA anschliessend seine Unternehmensstrategie überprüfen und anpassen. Dieses Vorgehen zielt darauf ab, dass das KSA in Zukunft auf einem nachhaltigen finanziellen Fundament steht. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist die Gewährung eines Finanzhilfebeitrags an das KSA, wie er mit der vorliegenden Anhörungsvorlage beabsichtigt ist.

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Anhörungsunterlagen: Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA)

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat