Anbauverbot für alle Cotoneaster Zierpflanzen
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Feuerbrandsaison hat begonnen
Feuerbrand: Produktions- und Inverkehrbringungsverbot für alle Zierpflanzen der Gattung Cotoneaster sowie Stranvaesie (Photinia) davidiana und nussia
Mit dem Blühen der Birn- und Apfelbäume hat die Feuerbrandsaison 2002 auch draussen begonnen. Als Teil des Feuerbrandbekämpfungskonzepts tritt gestützt auf die Eidg. Pflanzenschutzverordnung auf den 1. Mai ein nationales Produktions- und Inverkehrbringungsverbot für alle Zierpflanzen der Gattung Cotoneaster spp. sowie Stranvaesie (Photinia) davidiana und nussia in Kraft. Von den 32 verschiedenen Wirtspflanzen des Feuerbrandes sind diese am Anfälligsten auf die gemeingefährliche Bakterienkrankheit. Das Anpflanzverbot wird langfristig gesehen zu einem "Verdünnungseffekt" führen. Folglich wird das Infektionspotential gesenkt und das Feuerbrand-Befallsrisiko reduziert. Für bereits produzierte Pflanzen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2002 vorgesehen.
Phänomen "Frosttrocknis"
Vorhandene Cotoneaster-Anlagen sowie Stranvaesie-Sträucher können bestehen bleiben, solange sie frei vom Erreger des Feuerbrandes, dem Bakterium Erwinia amylovora, sind. In diesem Frühling sind diese immergrünen Pflanzen vielerorts verbräunt und zeigen Absterbesymptome. Auf den ersten Blick könnte auch ein Fachmann meinen, der Feuerbrand habe Einzug gehalten. Allein schon von der Jahreszeit her wäre aber ein solcher Neubefall gar nicht möglich. Hier handelt es sich um das Phänomen "Frosttrocknis". Dieses Ereignis tritt dann bei immergrünen Pflanzen auf, wenn der Boden im Winter gefroren war und die wärmende Sonne tagsüber auf den Blättern Wasser verdunsten lies. Die ebenfalls gefrorenen Wurzeln konnten kein Wasser nachliefern, so dass die Blätter vertrockneten. Diese Wetterlage herrschte zwischen Mitte Dezember 2001 und Mitte Januar 2002. Die verdorrten Blätter und Zweige erholen sich nicht mehr. Wir empfehlen deshalb diese abzuschneiden, damit sie von unten her wieder austreiben können. Noch besser ist die Sanierung der ganzen Böschung verbunden mit dem Anbau von nicht feuerbrandanfälligen Pflanzen.
Alternativen zu Cotoneaster
Um 400 Aargauer Baumschulen, Gärtnereien und Gartenbaubetriebe wurden in den letzten Tagen über das neue Anbauverbot informiert sowie mit der Broschüre "Alternativen zu Wirtspflanzen des Feuerbrandes" bedient. In Wort und Bild werden darin attraktive Pflanzen vorgestellt, welche anstelle der feuerbrandanfälligen Cotoneaster-Arten in Hausgärten, Siedlungen und öffentlichen Anlagen gepflanzt werden können. Lassen sie sich durch diese Fachleute beraten. Die Broschüre kann für Fr. 8.-- direkt bei der Eidg. Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, 8820 Wädenswil, bezogen werden (Tel: 01/783 61 11).
Vorgehen bei Feuerbrand-Befallsverdacht
Wenden Sie sich bei Verdacht auf Feuerbrand an die örtliche Gemeinde. Eine Liste der zuständigen Personen ist ab Ende Mai 02 auf dem Internet unter www.ag.ch/lbbzmuri/beratung/fachbereiche_pflanzenschutz_feuerbrand.htm abrufbar.