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Analyse zur integrativen Schulung liegt vor :
Der Regierungsrat erstattet dem Grossen Rat Bericht über die Fördermodelle an der Aargauer Volksschule

Das Aargauer Modell mit heilpädagogischer Unterstützung – wahlweise in Regelklassen, Kleinklassen oder Sonderschulen – bewährt sich. Die Zufriedenheit der Schulen ist hoch. Die Modellwahl beeinflusst das Ausgabenwachstum im Bildungsbereich kaum. Der Regierungsrat kommt deshalb zum Schluss, dass den Schulen weiterhin die Wahl zwischen integrativer und separativer Schulungsform gelassen werden soll.

Mit einem Bericht zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, die in der Volksschule auf besondere Unterstützung angewiesen sind, beantwortet der Regierungsrat ein Postulat der FDP-Fraktion im Grossen Rat. Im Fokus steht dabei die integrative Schulung. Der Begriff "integrative Schulung" umfasst Angebote auf zwei Ebenen:

  • Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten in einer Regelklasse statt in einer Einschulungs- oder Kleinklasse
  • Förderung von Kindern mit einer Behinderung in einer Regelklasse statt in einer Sonderschule

Schulen entscheiden über Schulungsform

Die Aargauer Schulen können die Schulungsform und deren Ausgestaltung selber wählen. Mehrheitlich wird eine integrative Umsetzung bevorzugt. Diese hat den Vorteil, dass die Kinder in der Regelklasse gezielt in denjenigen Bereichen unterstützt werden können, in denen es nötig ist. Schulen, edie hingegen Kleinklassen führen, nutzen lieber die Fördermöglichkeiten in kleinen Gruppen. Die Rechtsgrundlagen, die der Schulpflege die Wahlmöglichkeit zwischen Förderung in Regel- oder Kleinklassen überlassen, widerspiegeln eine liberale Grundhaltung. Das wird von allen Beteiligten geschätzt.

Jedes dritte Kind mit einer Behinderung wird integriert

Während der letzten fünf Jahre entwickelte sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung proportional zur Entwicklung der Gesamtschülerzahl. Der Anteil liegt bei rund vier Prozent. Ein Drittel dieser Kinder wird integrativ geschult, die anderen zwei Drittel in Sonderschulen. Die Entscheidkompetenz liegt bei der Schulpflege vor Ort. Sie stützt sich dabei auf ein standardisiertes Abklärungsverfahren, das der Schulpsychologische Dienst durchführt. Integrativ geschulte Kinder mit einer Behinderung erhalten individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung. Das System entspricht Bundesrecht.

Hohe Zufriedenheit

Die Umsetzung der integrativen Schulung wird im Kanton Aargau grundsätzlich positiv beurteilt. Die externe Schulevaluation weist eine hohe Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen mit dem Lern- bzw. Arbeitsort Schule aus. Die Auswertungen der Leistungstests und der Befragung der Schulabgänger/-innen zu den Anschlusslösungen ergeben gute Resultate. Die integrative oder separative Ausrichtung der besonderen Förderung spielt dabei keine Rolle.

Keine Mehrkosten wegen Wahlmöglichkeit

Das Aargauer Modell mit Wahlmöglichkeiten kostet praktisch gleich viel wie eine Umsetzung ausschliesslich mit Einschulungs- und Kleinklassen. Der Ausstieg aus der integrativen Schulung hätte somit kaum Auswirkungen auf den finanziellen Aufwand im Bildungsbereich. Entscheidender als die Modellwahl ist die Art der Ressourcenzuteilung. Als effizient und gut steuerbar haben sich Ressourcenzuteilungen mittels Schülerpauschalen erwiesen – im Gegensatz zur Ressourcenzuteilung auf Antrag. In diesem Bereich besteht Handlungsbedarf. In einem separaten Projekt testet das Departement Bildung, Kultur und Sport derzeit mit einem zweijährigen Schulversuch eine vereinfachte Berechnungs- und Zuweisungsart der Ressourcen im Volksschulbereich. Elf Schulen sind für die Versuchsphase ausgewählt worden und können die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 mit einer Pauschale planen.

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Weitere Unterlagen unter folgendem Link: Grosser Rat(öffnet in einem neuen Fenster)

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Grosser Rat
  • Regierungsrat