Alkohol-Testkäufe in den Gemeinden des Kantons Aargau
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Verkaufsstellen sollen für die Anliegen des Jugendschutzes sensibilisiert werden
Der missbräuchliche Alkoholkonsum von Jugendlichen stellt für unsere Gesellschaft eine sehr grosse Herausforderung dar. Durch systematisch durchgeführte Testkäufe soll die Erhältlichkeit von alkoholischen Getränken für Jugendliche im Kanton Aargau eingeschränkt und die Sensibilisierung der Verkaufsstellen für Jugendschutzbestimmungen gefördert werden.
Das Departement Gesundheit und Soziales (Kantonsärztlicher Dienst) hat das Konzept "Alkohol-Testkäufe in den Gemeinden des Kantons Aargau" initialisiert und in Zusammenarbeit mit den Präventionsfachstellen: Suchtprävention Aargau, Kinder- und Jugendwerk, Blaues Kreuz sowie die Vereinigung Aargauer Gemeindepolizeien erarbeitet. Vorerst können ca. 20 Gemeinden am Projekt teilnehmen. Im Aargau sind die Gemeinden für den Vollzug der Jugendschutzbestimmungen des Gastgewerbegesetzes zuständig. Mit dem dreijährigen Gemeinschaftsprojekt "Alkohol-Testkäufe in den Gemeinden des Kantons Aargau" sollen Gemeinden des Kantons Aargau unterstützt werden werden, eine proaktive Alkoholpolitik, die den Anliegen des Jugendschutzes Rechnung trägt, zu etablieren. Ziel dabei ist, dass eine Alterskontrolle beim Verkauf zur Norm wird und Verantwortungsträger den Schutz der Jugend vor wirtschaftliche Intereressen stellen. Damit soll ein Haltungswandel in der Öffentlichkeit initiiert werden.
Ablauf der Testkäufe
Im Projektverlauf werden in drei Phasen systematisiert Testkäufe durchgeführt, wobei den Alkoholverkaufsstellen jede Phase im Vorfeld schriftlich angekündigt wird. Mit der Ankündigung wird den Betroffenen auch eine kostenlose Beratung oder eine Personalschulung angeboten. In der 1. Phase werden sämtliche Verkaufsstellen getestet, Verstösse werden ohne Konsequenzen durch die Gemeinde schriftlich rückgemeldet, unter Ankündigung eines erneuten Tests. Die 2. Phase schliesst zwingend alle Verkaufsstellen ein, die den ersten Test nicht bestanden haben. Verstösse werden durch die Gemeinde schriftlich rückgemeldet, verbunden mit einer Ermahnung und der Vorhersage eines dritten Tests. In der 3. Phase werden zwingend alle Fehlbaren des 2. Tests geprüft. Verstösst ein Betrieb zum dritten Mal gegen die Bestimmungen, wird gegen die fehlbare Person eine Busse ausgesprochen. "Testkäufe in den Gemeinden des Kantons Aargau" ist in ein breit abgestütztes, fachliches Konzept eingebettet, das Unterstützung und Beratung für alle Beteiligten gewährleistet. Der Erfolg des Projekts wird sich an einer möglichst kleinen Anzahl von Verstössen in der zweiten und dritten Testkauf-Phase messen. Es soll die teilnehmenden Gemeinden zum Vollzug der geltenden Jugendschutzbestimmungen motivieren. Als Anreiz profitieren sie von einer Kostenbeteiligung zulasten des dreijährigen Projekts, welches durch Mittel des Alkoholzehntels finanziert ist. Nach drei Jahren werden die Ergebnisse ausgewertet und über das weitere Vorgehen entschieden.
Weitere Informationen unter: www.gmeind.ch