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Abteilung Gesundheit bewilligt der Privatklinik Villa im Park eine befristete Ausnahmeregelung zu den Spitallistenaufträgen GEB1 und NEO1 :
Geburten und Kaiserschnitte dürfen am Wochenende und an Feiertagen im Spital Region Oberaargau (SRO) durchgeführt werden

Die Privatklinik Villa im Park der Swiss Medical Network (SMN) SA mit Standort Rothrist kann wegen Fachkräftemangels bei den Hebammen die Leistungsaufträge in der Grundversorgung Geburtshilfe (GEB1) und Neugeborene (NEO1) nicht mehr vollumfänglich erfüllen. Die Abteilung Gesundheit bewilligt eine bis Ende August 2023 befristete Zusammenarbeit mit dem Spital Region Oberaargau (SRO) und ordnet Massnahmen an.

Die Villa im Park hat die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) am 3. April 2023 informiert, dass sie durch den Fachkräftemangel bei den Hebammen nicht mehr gewährleisten kann, dass Gebärende in der Privatklinik Villa im Park in Rothrist am Wochenende und den Feiertagen durch eine Hebamme betreut werden. Die Privatklinik Villa im Park erfüllt damit die Anforderung an die Leistungsaufträge GEB1 und NEO1 nicht mehr.

Zur Sicherstellung des Leistungsangebots geht die Privatklinik Villa im Park mit dem SRO eine Kooperation ein. Die Behandlungen für Geburten beziehungsweise Kaiserschnitte im Rahmen der Leistungsaufträge GEB1 und NEO1 sollen ab dem 13. Mai bis zum 31. August 2023 am Wochenende und an Feiertagen im SRO in Langenthal durchgeführt werden. Die Privatklinik Villa im Park geht davon aus, dass sie ab diesem Zeitpunkt die Leistungsaufträge durch neu rekrutierte Hebammen wieder selbstständig erfüllen kann.

Befristete Ausnahmebewilligung

Die Zusammenarbeit mit dem SRO verstösst gegen das Verbot der Untervergabe von Leistungsaufträgen sowie gegen die Verpflichtung zur Standortgebundenheit der Leistungsaufträge. Unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips bewilligt die Abteilung Gesundheit die bis Ende August 2023 befristete Zusammenarbeit zur Erfüllung der Leistungsaufträge. Wenn die Privatklinik Villa im Park am Standort Rothrist ab 1. September 2023 nicht in der Lage ist, die Leistungsaufträge selbstständig zu erfüllen, droht ihr der Entzug dieser Leistungsaufträge. In der Privatklinik Villa im Park fanden im Jahr 2021 466 Geburten und Kaiserschnitte statt – 223 davon aus dem Kanton Aargau. Das entspricht 2,7 Prozent der Aargauer Geburten und Kaiserschnitte.

Gestützt auf § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Spitalliste (SpiliV) verfügt die Abteilung Gesundheit Massnahmen zudem folgende Massnahmen:

  • Belegärztinnen und Belegärzte der Villa im Park sind verpflichtet, ihren Patientinnen im Bereich der Geburtshilfe bei der ersten Konsultation oder bei bestehenden Patientinnen so schnell wie möglich ein Informationsblatt auszuhändigen, das über die temporäre Wochenend- und Feiertagsregelung (Geburt am SRO) informiert und Angaben zu einer 24-Stunden-Hotline für die Patientinnen enthält.
  • Die Villa im Park ist verpflichtet, ein monatliches Reporting über Geburten und Kaiserschnitte am SRO an die Abteilung Gesundheit zu verfassen.
  • Die Villa im Park wird verpflichtet, bei allen am SRO erfolgten Geburten und Kaiserschnitten den tieferen Behandlungstarif der Villa im Park in Rechnung zu stellen. Die Differenz geht zu Lasten der Villa im Park.

  • Departement Gesundheit und Soziales