Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Abstimmungsbeschwerde abgewiesen :
Verwaltungsgericht weist Abstimmungsbeschwerde betreffend die Steuergesetzrevision vom 18. Mai 2025 ab

Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 7. Mai 2025 ist die Abstimmungsbroschüre als Ganzes zu beurteilen. Die von den Beschwerdeführenden bemängelten Beispiele dürfen nicht isoliert betrachtet werden und sind daher nicht zu beanstanden.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat heute die am 25. April 2025 eingereichte Beschwerde im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung zur Revision des Steuergesetzes (StG) vom 18. Mai 2025 beurteilt und die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.

Die Beschwerdeführenden machten in erster Linie geltend, die in der Abstimmungsbroschüre enthaltenen Beispiele zu den Auswirkungen der Steuergesetzrevision seien irreführend. Sie würden weder die Steuerpflichtigen abbilden, welche von der Steuergesetzrevision nicht betroffen seien, noch diejenigen mit sehr hohem Vermögen und Einkommen.

Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die beanstandeten Beispiele nicht losgelöst von den übrigen Teilen der Abstimmungsbroschüre beurteilt werden dürfen. Ihre Wirkung ist in den Gesamtzusammenhang zu stellen. Die von den Beschwerdeführenden geäusserten Kritikpunkte erweisen sich anhand der gesamten in der Abstimmungsbroschüre enthaltenen Ausführungen als unbegründet. Der Regierungsrat hat in der Abstimmungsbroschüre nach Massgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben hinreichend sachlich und transparent über die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision und deren Auswirkungen informiert.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2025.178 vom 7. Mai 2025 ist noch nicht rechtskräftig und unter folgendem Link publiziert: Gesetzessammlungen(öffnet in einem neuen Fenster)

  • Gerichte