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Aargauer Regierungsrat ist ausserordentlich überrascht über die bereits jetzt erfolgte starke Einengung bei der Standortsuche :
Grosse Vorbehalte gegen Nagra-Standortvorschlag Villigen als möglicher Oberflächenstandort für Tiefenlager für Entsorgung radioaktiver Abfälle

Der Aargauer Regierungsrat ist ausserordentlich überrascht, dass die Nagra bereits jetzt ihre Standortsuche für ein Tiefenlager für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen stark einengt. Die Nagra will von den ursprünglich sechs Regionen nur noch die Standortgebiete Zürich Nordost (Kanton Zürich) und Jura Ost (Kanton Aargau) weiterverfolgen. Der Aargauer Regierungsrat hat gegenüber einem möglichen Standort Villigen für Oberflächenanlagen grosse Vorbehalte.

Die Kantone konnten bis jetzt noch nicht offiziell zur Standortsuche für ein Tiefenlager für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen Stellung nehmen. Die behördliche Überprüfung der Nagra-Vorschläge und die öffentliche Anhörung stehen noch aus. Der Aargauer Regierungsrat und der Zürcher Regierungsrat sind deshalb sehr überrascht, dass die Evaluation bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf nur noch zwei Standorte eingeschränkt wird.

Im Falle eines Tiefenlagers in der Region Jura Ost steht gemäss Nagra-Vorschlag Villigen als Standort für eine Oberflächenanlage zur Diskussion. Der Aargauer Regierungsrat hat gegenüber dieser Option grösste Bedenken. Das Paul-Scherrer-Institut als wichtigstes Forschungszentrum der Schweiz mit seinen Grossforschungsanlagen (u.a. SLS und SwissFEL) und der Hightech-Standort Villigen generell dürfen unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Der Kanton Aargau setzt seine Priorität am Standort Villigen ganz klar bei der Weiterentwicklung und Ansiedlung von Forschungs- und Hightech-Institutionen.

Aargau trägt bereits heute grosse Lasten im Verkehrs- und Energiebereich

Oberste Priorität beim Standortentscheid muss die höchstmögliche Sicherheit für Menschen und Umwelt haben; diese ist nicht verhandelbar. Der Kanton Aargau setzt sich für ein faires und glaubwürdiges Standortverfahren ein, das der Langzeitsicherheit und damit der Geologie sowie den betriebstechnischen Aspekten oberste und absolute Priorität einräumt. Der Regierungsrat fordert mit Nachdruck die Einhaltung dieser Spielregeln. Der Aargauer Regierungsrat wird deshalb alles daran setzen, dass keine Standorte aus politischen Gründen zurückgestellt werden. Bei gleichwertigen Bedingungen ist zu berücksichtigen, dass der Kanton Aargau bereits heute grosse Lasten für die gesamte Schweiz im Verkehrs- und Energiebereich trägt. Für den Aargauer Regierungsrat dürfen bei der Standortwahl politische Gründe beziehungsweise Gründe, die nicht sicherheitsrelevant sind, keine Rolle spielen.

Entscheidungsgrundlagen der Nagra sind gründlich zu überprüfen

Bei der Reduktion von sechs auf zwei Standortgebiete handelt es sich um einen Zwischenschritt im Sachplanverfahren. Gemäss Sachplan hat die Sicherheit oberste Priorität im Auswahlverfahren. Die Vorschläge der Nagra sind vor diesem Hintergrund gründlich zu überprüfen. Vor zwei Jahren legte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI fest, dass in der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager ausgeschlossen werden können, wenn sie gegenüber anderen Standortgebieten eindeutige Nachteile aufweisen. Dazu müssen zu allen Standortvarianten vergleichbare Datengrundlagen vorliegen, welche Aussagen zur Langzeitsicherheit eines Standortgebietes erlauben. Die Kantone Zürich und Aargau werden die Begründung für die Rückstellung von vier Standortregionen daher genau prüfen. Sie zweifeln daran, ob die zurzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse tatsächlich ausreichend sind, um bereits jetzt eine Reduktion auf zwei Standortgebiete vornehmen zu können.

Der Zürcher Regierungsrat Markus Kägi, Vorsitzender des Ausschusses der Kantone für das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager, hat deshalb die Fachleute der "Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone" beauftragt, die mehreren tausend Seiten umfassenden Unterlagen zu analysieren und zu prüfen, ob die frühe Eingrenzung auf nur noch zwei Standortgebiete gerechtfertigt ist. Die Kantone Zürich und Aargau erwarten, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS dieselben gründlichen Analysen vornehmen werden. Zwischen den Expertengremien soll ein Austausch stattfinden, bevor das weitere Vorgehen festgelegt wird.

Ausführliche Stellungnahme im Rahmen der Anhörung

Der Kanton Aargau wird die umfangreichen Unterlagen der Nagra sichten und beurteilen. Eine ausführliche Stellungnahme unter Berücksichtigung aller Aspekte erfolgt im Rahmen der offiziellen Anhörung zu Etappe 2 gemäss dem aktuellen Zeitplan des Bundesamts für Energie (BFE) voraussichtlich 2016. Der Regierungsrat wird dann auch seine Einwände gegen einen möglichen Oberflächenstandort Villigen detailliert darlegen.

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