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A98 über Schweizer Gebiet? :
Suche nach Trasse für Hochrheinautobahn führt über die Grenze

Im Rahmen der ersten Stufe einer Machbarkeitsstudie sind alternative Linienführungen der A98 über Schweizer Hoheitsgebiet südlich von Waldshut zu suchen. Der Auftrag für die Machbarkeitsstudie wird voraussichtlich anfangs 2002 erteilt.

Im Sinne der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit haben sich das Land Baden-Württemberg und der Kanton Aargau 1999 darauf verständigt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Entscheidungsgrundlagen für die Beurteilung einer Südumfahrung Waldshut im Zuge der neuen A98 zu schaffen.

Im Spätherbst 2000 hat eine Arbeitsgruppe aus schweizerischen und deutschen Verkehrsplanern und Strassenbauern im Auftrag der Deutsch-schweizeri-schen Technischen Kommission für die Rheinübergänge die Grundlagen für die Durchführung der Machbarkeitsstudie in einem Pflichtenheft erarbeitet. Die Bundesregierungen in Bern und Berlin haben im Frühjahr 2001 den Vorschlag über das stufenweise Vorgehen und den Umfang der erforderlichen Untersuchungen genehmigt.

In einer 1. Stufe der Machbarkeitsstudie sind alternative Linienführungen der A98 über Schweizer Hoheitsgebiet südlich von Waldshut zu suchen. Für diese Linien sollen die Kosten und die Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt abgeschätzt sowie Aussagen zur Aussicht auf Realisierung abgegeben werden. Auch ist ein Vergleich mit den bisherigen Varianten "Modifizierte Bergtrasse" und "Basistunneltrasse" auf deutscher Seite zu erarbeiten. Danach kann die Studie - falls wenig Aussicht auf Erfolg besteht - abgebrochen oder in einem 2. Schritt um weitere Untersuchungen und eine Trassenempfehlung ergänzt werden.

Die Linien sind auf deutscher Seite alternativ aus der "Modifizierten Bergtrasse" und der "Basistunneltrasse" zu entwickeln. Die Anschlussmöglichkeit der B500 an die A98 soll überprüft werden. Auf schweizerischer Seite sind auch der Anschluss des Strassennetzes an die A98 und insbesondere die Problematik des bestehenden Rheinübergangs Koblenz-Waldshut zu untersuchen.

Zwischenzeitlich wurden auf deutscher und schweizerischer Seite geeignete Planungsbüros zur Offertstellung für die Machbarkeitsstudie aufgefordert. Die Arbeitsgruppe prüft nun die eingegangenen Angebote. Die Auftragserteilung kann - in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien in Bern und Berlin - voraussichtlich anfangs 2002 erfolgen. Vorgängig werden die Behörden der betroffenen Gemeinden orientiert. Als Bearbeitungsdauer nach Zuschlagserteilung ist ein halbes Jahr vorgesehen.

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