66 Strafbefehle und 2 Anklagen gegen Greenpeace-Aktivisten
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat 66 Greenpeace-Aktivisten, welche im März 2014 das Kernkraftwerk Beznau stürmten, per Strafbefehl zu Geldstrafen in Höhe von 30 bis 90 Tagessätzen sowie Bussen verurteilt. Die Strafbefehle wurden nun infolge Rückzug der Einsprachen rechtskräftig. Gegen zwei Aktivisten wurde Anklage erhoben.
In einer koordinierten Aktion stürmten am Morgen des 5. März 2014 achtundfünzig Greenpeace-Aktivisten das Areal des Kernkraftwerks Beznau in Döttingen/AG. Ein kleiner Teil der Gruppierung drang in den Eingangsbereich des Bürokomplexes auf der Ostseite der Anlage ein und brachte dort Transparente und Absperrbänder an. Die restlichen Aktivisten zerschnitten derweil den Stacheldraht des Perimeterzauns und gelangten mit mitgebrachten Leitern ins Sicherungsareal. Die Betriebswache des Kernkraftwerks Beznau konnte insgesamt acht Aktivisten stoppen. Fünfzig Personen gelang es indes, ins Sicherungsareal vorzudringen und auf das Vordach des Lager- und Werkstattgebäudes Süd, auf einen Portalkran zwischen den beiden Reaktorblöcken sowie an die Aussenhülle des Sicherheitsgebäudes Block II zu klettern. Die übrigen Aktivisten sicherten den anderen den Aufstieg. Zeitgleich kletterten zehn weitere Aktivisten auf das Baugerüst des sich im Bau befindlichen AUTANOVE-Gebäudes Süd. Anschliessend brachten sie an allen Gebäudeteilen Transparente mit ihren Forderungen an.
Rückzug der Einsprachen gegen die Strafbefehle und Anklageerhebung in zwei Fällen
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat im Oktober 2014 gegen 66 Greenpeace-Aktivisten Strafbefehle erlassen und sie wegen Hausfriedensbruch und – in ein paar Fällen- zusätzlich wegen Hinderung einer Amtshandlung zu Geldstrafen in Höhe von 30 bis 90 Tagessätzen sowie Bussen verurteilt. Sämtliche Aktivisten erhoben dagegen Einsprache, zogen diese nun aber Anfang Juli 2015 wieder zurück, womit die Strafbefehle definitiv in Rechtskraft erwachsen.
Gegen zwei der Aktivisten erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach aufgrund der bestehenden Vorstrafen Anklage wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Vergehen gegen das Kernenergiegesetz und beantragt eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Den beiden Aktivisten wird zusätzlich vorgeworfen, durch das Einbringen von Stahlankern fünfzehn Löcher in die Betonhülle des Sicherheitsgebäudes gebohrt und so in einer Kernanlage eine Vorrichtung, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich ist, beschädigt zu haben.