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Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Teiländerung

Mit der Vorlage wird eine baugesetzliche Grundlage geschaffen, dass Kulturland im Enteignungsfall höher entschädigt wird als bisher.

eAnhörung

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Kurzbeschrieb

Das Kulturland soll im Enteignungsfall höher entschädigt werden als wie bisher. Der Bund hat im Enteignungsrecht bereits entsprechende Bestimmungen aufgenommen. Der vorliegende Entwurf schafft nun auch im Kanton Aargau die Gesetzesgrundlage dafür, dass Landwirtschaftsland massvoll besser entschädigt wird. Je nach Einstufung der Landqualität soll im Enteignungsfall neu der Landpreis bis 22 Franken pro Quadratmeter betragen.

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