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Umsetzung Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsoffensive) Kanton Aargau; Verpflichtungskredit

Die kantonale Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege soll durch finanzielle Anreize die Anzahl Abschlüsse von Pflegefachpersonen erhöhen und auf diese Weise dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Kanton Aargau setzt das neue Bundesgesetz mit drei Teilprojekten um.

eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".

Kurzbeschrieb

Das Stimmvolk hat die eidgenössische Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat sich für die Umsetzung der Initiative in zwei Etappen entschieden. Das neue Bundesgesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege fördern und tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft. Damit wird die erste Etappe der Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" umgesetzt. Der Kanton Aargau muss dazu folgende Massnahmen ergreifen:

  • Er muss mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten der Gesundheitsinstitutionen vergüten. Neu sollen Gesundheitseinrichtungen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung im Bereich Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erhalten.
  • Er richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern.
  • Er muss Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse entrichten.

Der Kanton Aargau setzt diese Massnahmen mit folgenden Teilprojekten um:

  • Teilprojekt 1: Beiträge an Gesundheitsinstitutionen
  • Teilprojekt 2: Förderbeiträge an Studierende HF/FH
  • Teilprojekt 3: Beiträge an die HF

Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kantonsaufwendungen. Der Kanton Aargau benötigt für die Finanzierung der geplanten Massnahmen einen Verpflichtungskredit von maximal rund 77 Millionen Franken. Nach der Anhörung wird der Regierungsrat eine entsprechende Botschaft zuhanden Grosser Rat ausarbeiten.

Die Anhörung dauert bis am 8. September 2023. Wird der Verpflichtungskredit vom Grossen Rat genehmigt, kann der Kanton gestützt auf eine vom Regierungsrat noch zu erlassende Umsetzungsverordnung gezielt Beiträge zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege einsetzen und damit den zunehmenden Bedarf an Pflegefachpersonen Rechnung tragen.

Dokumente zur Anhörung