Hauptmenü

Laufende Anhörungen

Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG); Änderung

Die Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau vom 4. Juli 2006 (BZG-AG) beinhaltet neben der Aufhebung der Befristung der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung auch Anpassungen betreffend Administration und Alter der Teilnehmenden.

Hinweis:eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".

Die Anhörung dauert vom 17. September 2026 bis 17. Dezember 2026.

Kurzbeschrieb

Die obligatorische Sicherheitsveranstaltung ist im Gesetz auf fünf Jahre befristet (§ 51 Abs. 3 BZG-AG). § 18a Abs. 5 BZG-AG legt fest, dass der Regierungsrat die Entwicklung der Veranstaltung laufend beobachtet und diese bei fehlender Wirksamkeit einstellen kann. Die vorliegende Anhörungsvorlage beruht auf einer entsprechenden, vom Regierungsrat veranlassten Evaluation der Sicherheitsveranstaltung. Aufgrund der bestehenden Wirksamkeit soll dem Grossen Rat die Verstetigung beziehungsweise Aufhebung der Befristung der Sicherheitsveranstaltung beantragt werden. Die Bevölkerungsschutzregionen haben vermehrt das Anliegen geäussert, dass der Kanton sie administrativ entlastet. Der Regierungsrat schlägt vor, die administrativen Aufgaben, die im Rahmen der Sicherheitsveranstaltung anfallen, zu zentralisieren. Zukünftig soll der Kanton und nicht mehr die Bevölkerungsschutzregionen diese Aufgaben übernehmen. Zudem hat sich herausgestellt, dass das Teilnahmealter an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung mit 23 Jahren spät angesetzt ist. Deshalb wird die Gelegenheit genutzt, die nötigen Anpassungen im Gesetz vorzunehmen.

Dokumente zur Anhörung

Fragen zu eAnhörungen?

Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch

Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.