Das Fundament für das ganze Leben entsteht in der Kindheit und Jugend. Gesellschaftliche Entwicklungen führen zu einer starken Zunahme von Anmeldungen für Sonderschulungen und psychischen Erkrankungen junger Erwachsener sowie steigenden Kosten von Kindesschutzmassnahmen: mit dem KJHG werden nachhaltige und tragfähige Lösungen möglich, um diesen Entwicklungen zu begegnen. Der Fokus liegt dabei auf niedrigschwelligen, einfach verfügbaren Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien, die teure und schwerwiegende Massnahmen verhindern.
Hinweis:eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".
Die Anhörung dauert vom 11. September 2026 bis 11. Dezember 2026.
Kurzbeschrieb
Die Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Aargau ist auf gesetzlicher sowie organisatorischer Ebene zersplittert. Eine Gesamtplanung und Abstimmung der Leistungen fehlt und führt zu Lücken und finanziellen Fehlanreizen. Die Verfügbarkeit, Qualität und Ausgestaltung von kommunalen Leistungen ist regional stark unterschiedlich.
Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden deshalb folgende Ziele verfolgt:
Die Finanzierung erfolgt weiterhin durch Gemeinden und Kanton, wobei die Kosten v.a. im niederschwelligen Bereich anfangs steigen werden. Der Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden bleibt dabei unverändert. Die anfänglichen Investitionen werden mittel- bis langfristig zur Bremsung des Kostenanstiegs beitragen, auch bei den Sozialversicherungen und im Gesundheitsbereich. Insbesondere aber wird die Lebensqualität für Kinder und Jugendliche erhöht und ihre Integration in die Gesellschaft verbessert, wovon alle profitieren.