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Anpassung des Richtplans; Auenschutzpark, Festsetzung Auengebiet "Grien", Gemeinde Zurzach (Kapitel L 2.2, Beschlüsse 1.1 und 2.1)

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat die Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung für die beantragte Richtplananpassung freigegeben.

eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".

Die Anhörung/Mitwirkung dauert von Montag, 13. Juni 2022, bis Dienstag, 13. September 2022.

Kurzbeschrieb

Der kantonale Richtplan bezeichnet den Auenschutzpark Aargau. Ziel des Auenschutzparks ist, die auentypische einheimische Tier- und Pflanzenwelt und die natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts zu erhalten und zu fördern, sowie bestehende Beeinträchtigungen zu beheben, im Sinne von Art. 4 und 8 der Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Auenverordnung). Das Auengebiet mit der Lokalbezeichnung "Grien" am Chly Rhy bei Rietheim (Gemeinde Zurzach) wurde im Hinblick auf eine spätere Realisierung des Auenschutzparks Aargau als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen (Richtplankapitel L 2.2, Beschluss 2.1). Damit der Auenschutzpark im Gebiet "Grien" erweitert und die Auenrenaturierung realisiert werden kann, muss vorgängig das Auengebiet "Grien" im Richtplan festgesetzt werden. Dies bedingt die Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel L 2.2, Beschlüsse 1.1 und 2.1).

Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung wird dem Regierungsrat der Antrag an den Grossen Rat zur Festsetzung des Auengebiets "Grien" im Richtplan unterbreitet.

Dokumente

Mitwirkungseingaben und Botschaft an den Grossen Rat

Fragen zu eAnhörungen?

Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch

Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den untenstehenden am Ende dieser Seite