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Laufende Anhörungen

Kantonsverfassung; Teilrevision; neue Organbezeichnungen "Regierungspräsidium", "Gemeindepräsidium" und "Gemeindeparlament"

Die neue Organbezeichnung "Regierungspräsidium" soll für "Landammann" und "Landstatthalter" eingeführt werden, "Gemeindepräsidium" für "Gemeindeammann" und "Gemeindeparlament" für "Einwohnerrat". Die neutrale Formulierung "Präsidium" in der Verfassung lässt es zu, dass in den Gesetzen und Verordnungen die differenzierten Bezeichnungen "Präsidentin" und "Präsident" sowie "Vizepräsidentin" und "Vizepräsident" verwendet werden können.

Hinweis:eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".

Die Anhörung dauert vom 28. Februar 2025 bis 6. Juni 2025.

Kurzbeschrieb

Aufgrund eines überwiesenen Vorstosses im Grossen Rat soll die Bezeichnung "Gemeindeammann" in der Kantonsverfassung durch "Gemeindepräsidium" ersetzt werden. Im Zuge dieser Anpassung wird auch vorgeschlagen, die Bezeichnungen "Landammann" und "Landstatthalter" zeitgemässer zu formulieren und durch "Regierungspräsidium" zu ersetzen. Schliesslich wird der im Rahmen der laufenden Totalrevision des Gemeindegesetzes geäusserte Wunsch aufgenommen, dass auch die Bezeichnung für den Einwohnerrat in "Gemeindeparlament" umbenannt wird.

Dokumente zur Anhörung

Fragen zu eAnhörungen?

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