Anpassung des Richtplans; Verminderung der Fruchtfolgeflächen in den Gebieten Grossmatt/Au (Gemeinde Böttstein) und Kumetmatt/Stalde (Gemeinde Villigen) aufgrund der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2)
Das Kapitel des kantonalen Richtplans muss angepasst werden, damit ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen umgesetzt werden können.
Die Anhörung/Mitwirkung dauert von Montag, 21. Februar 2022, bis Donnerstag, 21. April 2022.
Kurzbeschrieb
Im Konzessionsgebiet des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (HKB) ist eine Reduktion der Fruchtfolgeflächen (FFF) in den Gebieten Grossmatt/Au (Gemeinde Böttstein) und Kumetmatt/Stalde (Gemeinde Villigen) um insgesamt 5,1 Hektar notwendig, damit die geplanten ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen (öEAM) im Rahmen der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (HKB) umgesetzt werden können. Dies bedingt die Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2).
Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Mit einem positiven Entscheid des Grossen Rats kann der Regierungsrat die beantragte Konzession zum Betrieb des Hydraulischen Kraftwerk Beznau erteilen.
Dokumente
Mitwirkungseingaben und Botschaft an den Grossen Rat
Fragen zu eAnhörungen?
Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch
Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den untenstehenden Kontakt.