Gültigkeitsprüfung elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau benötigt einen gültigen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn), um folgende Geschäfte bearbeiten zu können: 

  • Änderung der Fahrzeugart
  • Änderung des Standorts/Lenkers
  • Eintrag gefährliche Güter
  • Fahrzeug wiedereinlösen
  • Fahrzeugwechsel
  • Händlerschilder beantragen
  • Kantonswechsel (Umzug in den Kanton Aargau)
  • Kontrollschilder übertragen
  • Namensänderung einer Privatperson oder Firma
  • Neueinlösung Fahrzeug inkl. ersteigerte Kontrollschilder
  • Wechselschild einlösen
  • Verlängerung befristete Kontrollschilder
  • Verlust / Diebstahl Kontrollschilder
  • Versicherungsaufhebung
  • Versicherungswechsel

Sie können ganz einfach überprüfen, ob für Ihr Fahrzeug ein gültiger eVn vorhanden ist. Geben Sie dazu im untenstehenden Feld die Stammnummer Ihres Fahrzeugs ein. Die Stammnummer finden Sie im Fahrzeugausweis bei der Ziffer 18. Klicken Sie anschliessend auf den Button "Gültigkeit eVn prüfen". 

Für diese Stammnummer ist ein gültiger eVn vorhanden.

Es ist ein gültiger eVn vorhanden?

Prima, falls Sie bereits beim Strassenverkehrsamt sind, können Sie sich an den zuständigen Schalter begeben.

Andernfalls können Sie uns die benötigten Unterlagen für das Geschäft gerne per Post zuschicken.

Unsere Mitarbeitenden überprüfen anschliessend bei der Bearbeitung Ihres Geschäfts, ob der eVn den benötigten Anforderungen entspricht. Sollte eine Anforderung nicht erfüllt sein, helfen sie Ihnen gerne weiter.

Für diese Stammnummer ist kein gültiger eVn vorhanden.

Es ist kein gültiger eVn vorhanden?

Bitte kontaktieren Sie telefonisch Ihre Versicherungsgesellschaft. Sie wird den eVn direkt an das Strassenverkehrsamt übermitteln.

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