Zur Deckung des administrativen Aufwandes wird eine Gebühr von Fr. 25.– pro Betreibung (§28 d der Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr SAR 755.111) erhoben.
Ihr Antrag wird umgehend bearbeitet. Sie erhalten den entsprechenden Einzahlungsschein per Post. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, wird der Antrag Löschung der Betreibung dem entsprechenden Betreibungsamt zugestellt.