Gemeindeordnung
Die Gemeinden bestimmen ihre Organisation im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeindeordnung (GO). Der Inhalt der GO ist in § 18 Gemeindegesetz geregelt.
Gemeindeordnung zur Genehmigung einreichen
Erlass und Änderungen der Gemeindeordnung unterliegen der Urnenabstimmung und gemäss § 1 Abs. 1 lit. a Delegationsverordnung der Genehmigung durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung).