Ein angefangenes Duplikat-Dienstbüchlein ist kostenpflichtig, sofern ein Selbstverschulden des Verlustes vorliegt. Falls das Original wieder zum Vorschein kommt, ist dieses uns zusammen mit dem Duplikat unverzüglich zuzustellen.
Nach Eingang Ihres Antrags und der Erstellung Ihres Duplikat-Dienstbüchleins werden Sie von unserer Rechnungsstelle die Rechnung von CHF 200.00 erhalten (nur wenn Gebühren zu Lasten des Antragsstellers). Die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen. Wird die Rechnung nicht innert der Zahlungsfrist bezahlt, erhalten Sie ohne vorgängige Zahlungserinnerung eine kostenpflichtige Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 35.00.
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (kreiskommando@ag.ch) oder per Telefon (062 835 31 10).