Dispensationsgesuch für die Schiesspflicht

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Wer die Schiesspflicht aus zwingenden Gründen (Bsp. Krankheit, Unfall oder Auslandabwesenheit) nicht erfüllen kann, reicht ein Dispensationsgesuch inkl. Bestätigung der geltend gemachten Gründe ein.

Wenn Sie das Onlineformular für die Einsendung Ihres Arztzeugnisses verwenden, können wir die Wahrung des Arztgeheimnis nicht garantieren. Alternativ können Sie Ihr Gesuch per Briefpost an uns senden und das Arztzeugnis in einem separaten verschlossenen Couvert dem Gesuch beilegen. Das Arztgeheimnis wird dadurch gewahrt.

Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (kreiskommando@ag.ch) oder per Telefon (062 835 31 10).

Den Entscheid zu Ihrem Gesuch senden wir Ihnen nach Möglichkeit auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse, andernfalls per Briefpost.

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