Gesuch um vorzeitige Demission aus einer kommunalen Behörde
Als wichtige Gründe für einen vorzeitigen Rücktritt gelten nach § 35 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG): Beruf, Gesundheit, Wechsel des Hauptwohnsitzes, persönliche Gründe, andere Behörde, Unvereinbarkeit, altershalber, geplante Erneuerung der Behörde.
Der vorzeitige Rücktritt ist gemäss § 36 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in der Regel auf den Zeitpunkt der Ersetzung wirksam. Bei Krankheit oder Wohnsitzwechsel wird er ausnahmsweise sofort wirksam.