Die Eigentümerbestätigung entspricht einem öffentlichen Grundbuchauszug (Muster, PDF, 2 Seiten, 315 KB) und enthält ausschliesslich die öffentlichen Daten.

Aus dem Eigentümerauszug (Muster, PDF, 1 Seite, 221 KB) ist ersichtlich, bei welchen Grundstücken im Kanton Aargau eine Person als Grundeigentümer/in eingetragen ist. Der Eigentümerauszug ist nicht unterzeichnet.

Angabe Grundstücke

Führen Sie die Grundstücke auf, für die Sie einen Grundbuchauszug benötigen. Mehrere Grundstück- bzw. Parzellennummern einer Gemeinde trennen Sie bitte mit Komma (z.B. 1234, 5678).


Angabe Eigentümer/in
Besteller/in (= Auszugs- und Rechnungsempfänger/in)

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