Datenblatt Holzfeuerungen
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Anlagedetails
siehe Agis Karte (https://www.ag.ch/app/agisviewer4/v1/agisviewer.html)
= KNL + 15%

Impulszähler

Holzfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 70kW sind mit einem Impulszähler auszurüsten, der die Ein- und Ausschaltvorgänge registriert (https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/umwelt-natur-landschaft/umwelt/luft/massnahmenplan-luft).

Brennstoff

Brennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 3 Abs. 1 lit. a, b, c und d / Abs. 2 lit. a LRV

Weitere Angaben

Wärmespeicher

Gemäss Anhang 3 Ziff. 523 LRV gilt für automatische Heizkessel bis 500kW (FWL) in Mindestvolumen von 25 Liter / kW (NWL) für die Wärmespeichergrösse.

zu beachten:

Bei Neuanlagen ist die Kaminhöhenberechnung nach Anhang 6 LRV resp. den "Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach" (BAFU) beizulegen. An messpflichtigen Anlagen ist am Kamin ein EMPA-Mess-Stutzen für Emissionsmessungen einzubauen. Der Einbau hat nach der Emissionsmessempfehlungen BAFU zu erfolgen.

                                                                                   Lesen Sie hier die AGBs des Kanton Aargaus.

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