Impulszähler Holzfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 70kW sind mit einem Impulszähler auszurüsten, der die Ein- und Ausschaltvorgänge registriert (https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/umwelt-natur-landschaft/umwelt/luft/massnahmenplan-luft).
Wärmespeicher Gemäss Anhang 3 Ziff. 523 LRV gilt für automatische Heizkessel bis 500kW (FWL) in Mindestvolumen von 25 Liter / kW (NWL) für die Wärmespeichergrösse.
zu beachten: Bei Neuanlagen ist die Kaminhöhenberechnung nach Anhang 6 LRV resp. den "Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach" (BAFU) beizulegen. An messpflichtigen Anlagen ist am Kamin ein EMPA-Mess-Stutzen für Emissionsmessungen einzubauen. Der Einbau hat nach der Emissionsmessempfehlungen BAFU zu erfolgen.
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