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Anmeldung Wiederholung Qualifikationsverfahren 2024           

Sie können die Prüfungen in den ungenügenden Qualifikationsbereichen wiederholen, welche Sie im Schreiben "Entscheid über das Nichtbestehen des Qualifikationsverfahrens" vom Kanton Aargau mitgeteilt bekommen haben.

Anmeldefristen:     
- mit Besuch der Berufsfachschule: 31. Juli 2023
- ohne Besuch der Berufsfachschule: 1. November 2023

Zu spät zugestellte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Identifikation
Die Identifikationsnummer finden Sie auf dem Schreiben "Entscheid Nichtbestehen Qualifikationsverfahren" (nicht vorhanden für die Berufe im KV und Detailhandel).
Angaben zum Lehrberuf

Beiblatt zur Anmeldung zum Qualifikationsverfahren erforderlich

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Anlagen- und Apparatebauer/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Automatiker/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Automatikmonteur/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Detailhandelsassistent/in EBA" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Detailhandelsfachmann/-frau EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Elektroniker/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Holzbearbeiter/in EBA" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Industriekeramiker/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Multimediaelektroniker/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Physiklaborant/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Polymechaniker/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Produktionsmechaniker/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Recyclist/in EFZ" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Zeichner/in EFZ - Architektur" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Betrieb das folgende Beiblatt aus, sofern Sie den praktischen Teil wiederholen:

Beiblatt "Zeichner/in EFZ - Ingenieurbau" 

Reichen Sie dieses bitte innerhalb von 2 Wochen per Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an die folgende Adresse ein:

Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Sektion Betriebliche Bildung
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Angaben Berufsfachschule

Sie können bei Besuch der Berufsfachschule wählen, ob Sie alle oder einen Teil der schulischen Erfahrungsnoten beibehalten wollen.

Bitte beachten Sie, dass beim Berufsabschluss für Erwachsene (Nachholbildung / Art. 32) keine Erfahrungsnoten gebildet werden können.

Die Schule kann besucht werden, auch ohne dass neue Erfahrungsnoten gebildet werden. Zu beachten ist, dass dieser Entscheid später nicht mehr geändert werden kann.

Anmeldung Berufsfachschule

Die Anmeldung bei der Berufsfachschule (ausgenommen KV und Detailhandel) im Kanton Aargau übernimmt die Sektion Betriebliche Bildung. Falls Sie die Berufsfachschule während der Lehrzeit in einem anderen Kanton besucht haben, müssen Sie sich zusätzlich bei der bisherigen Berufsfachschule anmelden.

In den Berufen KV und Detailhandel ist eine zusätzliche Anmeldung bei Ihrer Berufsfachschule erforderlich.

Prüfungsanmeldung

Sie werden für alle ungenügenden Qualifikationsbereiche angemeldet.

Angaben Anstellung

Einreichung Lehrvertrag

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Ausbildungsbetrieb einen entsprechenden Lehrvertrag einreicht.

Qualifikationsbereich IPA

Wenn Sie den Qualifikationsbereich "Individuelle Praktische Arbeit (IPA)" wiederholen müssen, stellen Sie bitte sicher, dass dieser bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt werden kann.

Aktueller Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb
Hinweise zur Anmeldung

Vielen Dank! Sie haben nun alle Fragen beantwortet. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Infomationen zu lesen und anschliessend die Anmeldung definitiv einzureichen. Eine Bestätigung dieser Anmeldung erhalten Sie als Quittung nach Einreichung Ihrer Angaben auf die angegebene E-Mailadresse.
 

Gebühr für Prüfungswiederholung
Gestützt auf § 46 der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung wird nach erfolgter Anmeldung die Gebühr von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Sollten Sie keine Rückmeldung von uns erhalten, wurde Ihre Anmeldung bearbeitet und die Rechnung wird nach Eingang der Anmeldung voraussichtlich jeweils um den 20. des Monats per Post versendet. Erst wenn die Zahlung eintrifft, gilt die Anmeldung als verbindlich. Repetierende ohne Lehrvertrag erhalten je nach Beruf nach dem Qualifikationsverfahren eine Rechnung für Raum- und Materialkosten.

Datenweitergabe
Bitte beachten Sie, dass wir die Namen und Adressen erfolgreicher Absolvent/-innen der Qualifikationsverfahren (QV) an Berufsverbände und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) weitergeben werden, damit diese die Leistungen im Rahmen der QV persönlich oder schriftlich ehren / prämieren können. Leistungen mit einer Gesamtnote von 5.0 oder besser werden speziell ausgewiesen. Ebenfalls geben wir die Noten der drei besten Absolvent/-innen pro Beruf bekannt. Die Berufsverbände und OdA dürfen diese Informationen weder weitergeben, noch zu einem anderen Zweck verwenden. Sollten Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten nicht einverstanden sein, können Sie uns dies durch fristgerechten schriftlichen Widerruf bis am 31. Januar mitteilen.

Abmeldung
Die Anmeldung für das Qualifikationsverfahren ist verbindlich. Das heisst, dass damit auch die Pflicht verbunden ist, an der Prüfung zu erscheinen. Bei einer unentschuldigten Absenz oder einer Abmeldung nach dem 31. Januar ohne entsprechende ärztliche Bescheinigungen oder anderweitige schwerwiegende Gründe gilt das Qualifikationsverfahren in der Regel als nicht bestanden. In diesem Fall wird die Anmeldegebühr für Repetenten von CHF 200.– nicht mehr zurückerstattet und die für das Qualifikationsverfahren anfallenden Raum- und Materialkosten verrechnet. Zudem erhöht sich die Gebühr für die nächste Prüfungswiederholung auf CHF 400.–. Bei einer Abmeldung vor dem 31. Januar wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet, sondern für die Wiederholung im darauffolgendem Jahr angerechnet. Wir empfehlen Ihnen, die Abmeldung eingeschrieben zu versenden.

Fehler bei der Übermittlung

Das eingegebene Resultat ist nicht korrekt. Bitte überprüfen Sie das Resultat und reichen Sie das Formular erneut ein.

Fehler bei der Übermittlung

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