Gebühr für Prüfungswiederholung
Gestützt auf § 21 der Gebührenverordnung wird nach erfolgter Anmeldung die Gebühr von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Sollten Sie keine Rückmeldung von uns erhalten, wurde Ihre Anmeldung bearbeitet und die Rechnung wird nach Eingang der Anmeldung voraussichtlich jeweils um den 20. des Monats per Post versendet. Erst wenn die Zahlung eintrifft, gilt die Anmeldung als verbindlich. In den Berufen KV und Detailhandel wird bei Repetition mit Schulbesuch die Rechnung direkt von der Berufsfachschule zu einem späteren Zeitpunkt verschickt. Repetierende ohne Lehrvertrag erhalten je nach Beruf nach dem Qualifikationsverfahren eine Rechnung für Raum- und Materialkosten.
Datenweitergabe
Bitte beachten Sie, dass wir die Namen und Adressen erfolgreicher Absolvent/-innen der Qualifikationsverfahren (QV) an Berufsverbände und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) weitergeben werden, damit diese die Leistungen im Rahmen der QV persönlich oder schriftlich ehren / prämieren können. Leistungen mit einer Gesamtnote von 5.0 oder besser werden speziell ausgewiesen. Ebenfalls geben wir die Noten der drei besten Absolvent/-innen pro Beruf bekannt. Die Berufsverbände und OdA dürfen diese Informationen weder weitergeben, noch zu einem anderen Zweck verwenden. Sollten Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten nicht einverstanden sein, können Sie uns dies durch fristgerechten schriftlichen Widerruf bis am 31. Januar mitteilen.
Abmeldung
Die Anmeldung für das Qualifikationsverfahren ist verbindlich. Das heisst, dass damit auch die Pflicht verbunden ist, an der Prüfung zu erscheinen. Bei einer unentschuldigten Absenz oder einer Abmeldung nach dem 31. Januar ohne entsprechende ärztliche Bescheinigungen oder anderweitige schwerwiegende Gründe gilt das Qualifikationsverfahren in der Regel als nicht bestanden. In diesem Fall wird die Anmeldegebühr für Repetenten von CHF 200.– nicht mehr zurückerstattet und die für das Qualifikationsverfahren anfallenden Raum- und Materialkosten verrechnet. Zudem erhöht sich die Gebühr für die nächste Prüfungswiederholung auf CHF 400.–. Bei einer Abmeldung vor dem 31. Januar wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet, sondern für die Wiederholung im darauffolgendem Jahr angerechnet. Wir empfehlen Ihnen, die Abmeldung eingeschrieben zu versenden.