Teilnahme an Bundesübung für ausländische Staatsangehörige beantragen

Für eine Teilnahme an Bundesübungen als ausländische/r Staatsangehörige/r mit Wohnsitz in der Schweiz muss ein entsprechendes Gesuch über den Schiessverein an die kantonale Militärverwaltung erfolgen.

Halten Sie folgende Angaben bereit:

Angaben zum Verein

Kontaktperson (Präsident)

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Angaben zur zu bewilligenden Person

Ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung jedoch Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen der zuständigen kantonalen Behörde eine amtliche Bestätigung ihres Heimatstaates vorlegen, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.

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