Abteilung für Umwelt
Die Abteilung für Umwelt (AfU) engagiert sich für den langfristigen und nachhaltigen Schutz von Boden, Wasser und Luft und vollzieht die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes.
Unser Thema
Wir sind zuständig für dieses Thema.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Abteilung für Umwelt vollzieht die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes, soweit der Kanton zuständig ist. Konkret kümmert sie sich um die Luftreinhaltung, den Grundwasser- und Gewässerschutz, den Schutz des Bodens, die Bewirtschaftung der Rohstoffe, die Abfallbewirtschaftung, die Sanierung von Altlasten, den Lärmschutz und den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS). Zudem ist die Abteilung für Umwelt Ansprech- und Beratungsstelle im Umweltbereich für die Bevölkerung des Kantons Aargau und sie unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Umweltschutzaufgaben.
Leitung und Team
Die Abteilung für Umwelt teilt sich in folgende Organisationseinheiten auf:
- Abfallwirtschaft, Altlasten,Umweltlabor und Oberflächengewässer
- Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung
- Grundwasser, Boden und Geologie
- Luft, Lärm und NIS
- Organigramm Abteilung für Umwelt (PDF, 17 KB)
- Kontaktinformationen von Mitarbeitenden der Abteilung für Umwelt (Behördenverzeichnis)
Wir von der Abteilung für Umwelt vollziehen die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes, soweit der Kanton dafür zuständig ist. Meine Mitarbeitenden kümmern sich um die Luftreinhaltung, die nichtionisierenden Strahlen, den Grundwasser- und Gewässerschutz, den Schutz des Bodens, die Bewirtschaftung der Rohstoffe, die Abfallbewirtschaftung, die Altlasten und den Lärmschutz. Meine Abteilung ist zudem im Umweltbereich Ansprech- und Beratungsstelle für die Bevölkerung des Kantons Aargau.
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