eBau
Mit eBau können Gesuche (Baugesuche, Anfragen, Reklamen und Vorentscheide) mit allen notwendigen Unterlagen digital erfasst und an die zuständige Gemeinde zur Prüfung übermittelt werden. Sämtliche Verfahrensschritte im Baubewilligungsprozess können anschliessend durch die Gemeinden digital abgewickelt werden. Die Kommunikation mit den Gesuchstellenden erfolgt digital über das eBau Portal. Im Rahmen des Projekts DIBA wurde die eBau Applikation vollständig überarbeitet und modernisiert. Die Applikation basiert auf der Standardsoftware "eBau by insoca", welche auch in anderen Kantonen im Einsatz ist.
Angeschlossene Gemeinden
Angeschlossene Gemeinden an eBau
A: Aarau, Aarburg, Arni
B: Biberstein, Bremgarten
D: Dietwil
E: Endingen
F: Fischbach-Göslikon, Freienwil
G: Gipf-Oberfrick
H: Hellikon, Hirschthal
K: Kirchleerau
L: Lengnau
M: Meisterschwanden, Menziken, Mettauertal, Möhlin, Moosleerau, Mülligen, Muri
O: Obermumpf, Oberwil-Lieli, Olsberg
R: Reitnau, Riniken
S: Schlossrued, Schmiedrued, Schöftland, Staffelbach, Suhr
T: Tägerig, Tegerfelden
W: Wallbach, Wiliberg, Würenlingen
Z: Zofingen, Zuzgen
FAQ
Was sind die Voraussetzungen, um ein Baugesuch einzureichen?
- Sie sind die Bauherrschaft (natürliche Person oder Firma) eines Bauvorhabens im Kanton Aargau oder deren Vertretung (bspw. Architektin, Anwalt, Planungsbüro), Sie sind volljährig und verfügen über ein Nutzerkonto auf ag.ch. Weitere Informationen zur Registrierung eines Nutzerkontos und zum Smart Service Portal finden Sie hier.
Wo erhalte ich fachliche Unterstützung bei der Einreichung eines Gesuchs oder bei Fragen zum Verfahren?
- Wenden Sie sich an die Bauverwaltung der Gemeinde, bei welcher Sie das Gesuch einreichen wollen. Alternativ können Sie das Handbuch für das Portal konsultieren.
Fallen Kosten an?
- Für das Ausfüllen, Einreichen und Verwalten Ihres Gesuchs auf ag.ch fallen keine Kosten an.
- Für die Kosten der Baugesuchsbehandlung bei der Standortgemeinde und allenfalls beim Kanton verweisen wir auf die jeweiligen Gebührendekrete und -reglemente.
Welche Gesuchsarten können über das Portal eingereicht werden?
- Es können Baugesuche (mit oder ohne UVP), Vorentscheide, Anfragegesuche, Reklamegesuche und PGV Gas eingereicht werden.
Muss ich noch Dokumente auf dem Postweg einreichen?
Falls Ihre Gemeinde an eBau angeschlossen ist: Nein.
- Alle Gesuchsunterlagen sind digital einzureichen. Die Eingaben im Portal ersetzen ausserdem die kommunalen Baugesuchsformulare sowie das kantonale Baugesuchsformular. Ausserdem wurden die Formulare der AGV (Brandschutz), des AWA (Beschreibungsformular für Bauten) und das Begleitformular Chemiesicherheit ebenfalls im digitalen Baugesuchsformular auf eBau integriert.
- Nachfolgende Korrespondenz im Zusammenhang mit Ihrem Baugesuch mit der Gemeinde sowie revidierte/ergänzte Gesuchseingaben erfolgen ausschliesslich digital über eBau über das Portal. Wenn die Gemeinde der gesuchstellenden Person Dokumente zustellt, erhält die gesuchstellende Person per E-Mail eine Notifikation, dass im Portal Dokumente oder Nachrichten bereit liegen.