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Standortförderung

Administrative Entlastung für Unternehmen

Der Kanton Aargau will Unternehmen administrativ entlasten. Melden Sie uns Ihre Vorschläge, wie Behördengänge vereinfacht werden können.

Wie können administrative Abläufe für Unternehmen vereinfacht werden? Mit welchem Angebot hilft der Kanton den Unternehmen, den Aufwand für Behördenadministration zu minimieren? Bitte melden Sie uns Ihre Idee mit untenstehendem Formular. Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen.

Aktuelle Informationen und Studien

Serviceline für KMU

Die Serviceline für KMU ist eine Dienstleistung für Unternehmen im Kanton Aargau. Sie steht Unternehmen zur Verfügung, die Fragen an die Behörden haben, jedoch nicht wissen, welches Amt dafür zuständig ist.

Serviceline für KMU

Bürokratiemonitor des SEC0

Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO führte das LINK Institut im Herbst 2018 eine repräsentative Befragung bei 2‘042 Unternehmen durch. Gefragt wurde nach der subjektiven Wahrnehmung der administrativen Belastung in verschiedenen Bereichen, wie bereits in den Jahren 2012 und 2014. Während 32,5 % (2014: 34 %) der befragten Unternehmen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfinden, beklagen sich 67,5 % (2014: 66 %) über eine hohe oder eher hohe Belastung.

Gegenüber der letzten Befragung 2014 hat in diesen Bereichen keine nachweisliche Veränderung stattgefunden. In der Tendenz nimmt die subjektive administrative Belastung mit steigender Unternehmensgrösse indes zu.

Im Jahr 2018 hat mit 67 % ein grösserer Teil der Unternehmen über eine Zunahme der administrativen Belastung berichtet als noch vor vier Jahren (56 %). Für Unternehmen ist die administrative Belastung im Jahr 2018 gegenüber der Umfrage im Jahr 2014 grösser geworden.

Bürokratiemonitor SECO 2018

Avenir-Suisse-Freiheitsindex

Seit Jahren belegt der Kanton Aargau im Freiheitsindex von Avenir Suisse einen Spitzenplatz: aktuell Rang 2! Der Aargau hält sich bei neuen Regulierungen und Einschränkungen traditionell stark zurück und ermöglicht damit seinen Bürgerinnen und Bürgern und den im Aargau tätigen Unternehmen ein vergleichsweise hohes Mass an persönlicher und unternehmerischer Freiheit.

Aargau: Das Schweizer Vorbild

Melden Sie Anregungen zur administrativen Entlastung

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Rechtliche Grundlagen

Im Gesetz über die Standortförderung ist die administrative Entlastung verankert (§ 5).

Gesetz über die Standortförderung, Kanton Aargau

Zudem beinhaltet das Geschäftsverkehrsgesetz die Vorgabe, dass Botschaften an den Grossen Rat neben dem Gegenstand eines Geschäftes und den rechtlichen Grundlagen auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft – insbesondere KMU – enthalten müssen.

Geschäftsverkehrsgesetz GVG (SAR 152.200)