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Am Zivilschutz interessierte Frauen

Sich freiwillig für den Zivilschutz melden

Der Zivilschutz steht grundsätzlich der breiten Bevölkerung offen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich für die freiwillige Schutzdienstleistung bewerben.

Voraussetzungen

Folgende Personen können freiwilligen Schutzdienst leisten:

  • Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind
  • Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind
  • Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden
  • In der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden

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Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei derjenigen Zivilschutzorganisation ein, in welcher Sie freiwilligen Schutzdienst leisten möchten. Das Kommando Ihrer Zivilschutzorganisation muss den Antrag ebenfalls unterzeichnen und leitet ihn dann an die Fachstelle Kontrollwesen der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz zur Prüfung weiter.

Das Gesuch wird bewilligt, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen ihre Schutzdiensttauglichkeit bei einem Rekrutierungszentrum abklären lassen. Ehemalige Zivilschutzdienst-, Militärdienst- oder Zivildienstpflichtige werden nur zu einem medizinischen Untersuchungs- und Beurteilungstag aufgeboten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf freiwillige Schutzdienstleistung.

Antrag_Freiwillige_Schutzdienstleistung (PDF, 1 Seite, 76 KB)

Rechtliche Grundlagen

Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG (SR 520.1)