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Berufsbildner/in beantragen und verwalten

Im Lehrbetriebsportal können neue Berufsbildner/innen sowie Berufsbildnerwechsel beantragt werden. Auch können Berufsbildner/innen auf inaktiv gesetzt werden, wenn diese nicht mehr tätig sind. Im letzten Fall müssen die bestehenden Lehrverträge entsprechend zugewiesen werden. Die Bildungsbewilligung für neue Berufsbildner/innen werden dem Ausbildungsbetrieb nach Genehmigung per E-Mail zugestellt.

Voraussetzungen

Die zuständige Person hat einen Berufsbildnerkurs absolviert oder verpflichtet sich, einen solchen innerhalb einer Jahresfrist zu besuchen. Die Voraussetzungen gemäss Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs werden erfüllt.

Ablauf

  • Schritt 1: Der/die Benutzer/in meldet sich auf dem Lehrbetriebsportal an.
  • Schritt 2: Unter dem Register "Berufsbildner/innen" den/die neue/n Berufsbildner/in erfassen.
  • Schritt 3: Nach der Prüfung des Antrags durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule erhält der Betrieb eine Bildungsbewilligung per E-Mail zugestellt.

Fristen und Termine

Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.

Kosten

Keine