Lehrzeitverlängerung bei beruflicher Grundbildung beantragen
Führt eine Krankheit oder ein Unfall zu mehrmonatigen Absenzen im Lehrbetrieb, so kann der Lehrbetrieb eine Lehrzeitverlängerung beantragen.
Signatur erforderlich
Voraussetzungen
Die Lehrbetriebe werden gebeten, vorgängig mit dem/r verantwortlichen Berufsinspektor/-in Kontakt aufzunehmen.
Ablauf
- Schritt 1: Nehmen Sie mit dem/der Berufsinspektor/-in Kontakt auf.
- Schritt 2: Wenn sich eine Lehrzeitverlängerung als notwendig erweist, ist ein Gesuch einzureichen. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen direkt von dem/r Berufsinspektor/-in zugestellt.
- Schritt 3: Der Lehrbetrieb reicht das unterschriebene Gesuch per E-Mail an betriebliche-bildung@ag.ch oder per Post an das Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau ein.
- Schritt 4: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule teilt Ihnen den Entscheid schriftlich mit.
Fristen und Termine
Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz BBG Art. 14 (SR 412.10)
- Berufsbildungsverordnung BBV Art. 8 (SR 412.101)
- Obligationenrecht Art. 344–346a (SR 220)
- Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.200)
- Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.211)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Das Formular wird Ihnen nach Kontaktaufnahme mit dem/der Berufsinspektor/-in zugestellt.
Signatur erforderlich