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Ausserschulische Kinder- & Jugendförderung

Kommunale Jugendförderung

Der Kanton kann Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit finanziell unterstützen.

Gestützt auf das Schulgesetz kann der Kanton Aargau politische Gemeinden und Kirchgemeinden (der Landeskirchen) beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit unterstützen. Diese können finanzielle Unterstützung beantragen. Folgende Bereiche sind förderberechtigt:

  • Entwicklung und Erarbeitung von Leitbildern und Konzepten
  • Infrastruktur von Jugendeinrichtungen
  • Angebote und Projekte für Jugendliche
  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken sowie
  • Kurse und Veranstaltungen (Weiterbildungsanlässe z.B. für Gemeinderatsmitglieder, Jugendkommissionsmitglieder, Jugendarbeitende)

Mehr zum Thema

Finanzhilfen des Bundes

Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) ermöglicht es den Kantonen und Gemeinde, aber auch privaten Trägerschaften beim Bund Finanzhilfen für Vorhaben mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit zu beantragen. Da die Gesuchseingabe von Gemeinden (Art. 11 KFG) eine Stellungnahme des Kantons enthalten muss, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle in der Abteilung Volksschule: thomas.kueng@ag.ch / 062 835 49 76.

Rechtliche Grundlagen