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Quellensteuerbescheinigungen bestellen

Für quellensteuerpflichtige Personen können keine Steuerregisterauszüge erstellt werden. Für verschiedene Dienstleistungen und im Zusammenhang mit ausländischen Finanzbehörden können wir Ihnen aber auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Voraussetzungen

Sie sind / waren quellensteuerpflichtig im Kanton Aargau.

Ablauf

  1. Sie füllen das Online-Bestellformular aus und reicht dieses elektronisch bei uns ein.
  2. Wir senden Ihnen die bestellte Bescheinigung per B-Post zu.

Fristen und Termine

Keine.

Kosten

Keine.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Bitte füllen Sie das Online-Bestellformular aus.