Bescheinigungen juristische Personen beantragen
Sie benötigen eine Ansässigkeitsbescheinigung zur Meldung einer sekundären Steuerpflicht, eine Bescheinigung über bezahlte Steuern oder eine Bescheinigung zu Doppelbesteuerungsabkommen.
Voraussetzungen
Es besteht eine Steuerpflicht im Kanton Aargau beziehungsweise eine sekundäre Steuerpflicht.
Ablauf
- Ihr Unternehmen benötigt beispielsweise für ausländische Behörden eine Ansässigkeitsbescheinigung.
- Wenden Sie sich direkt ans Kantonale Steueramt, Sektion Juristische Personen, Sekretariat, Postfach, 5001 Aarau (062 835 26 00)..
- Das Kantonale Steueramt respektive die Eidgenössische Steuerverwaltung prüfen die Voraussetzungen und stellen die entsprechende Bescheinigung aus.
Fristen und Termine
Das Einreichen des Gesuchs für eine Bescheinigung ist jederzeit möglich.
Kosten
Keine.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG (SR 642.11)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Steuergesetz §§ 62–63, 225–226 (SAR 651.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine.