Internationaler Schiffsführerausweis
Der internationale Schiffsführerausweis dient als Übersetzung. Er ist nur zusammen mit dem nationalen Schiffsführerausweis gültig.
Voraussetzungen
Das in der Schweiz ausgestellte internationale Zertifikat ist solange gültig, wie der Inhaber einen gültigen schweizerischen Schiffsführerausweis vorlegen kann, jedoch höchstens zehn Jahre ab Ausstelldatum.
Ablauf
Den Eintrag „C“ (=Küstengewässer) können wir im internationalen Ausweis ergänzen. Weisen Sie uns dazu einen gültigen Schweizer Hochseeausweis vor.
Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein:
Strassenverkehrsamt Aargau
Schifffahrt
Postfach
5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Kopie Schiffsführerausweis
- Kopie Hochseeausweis (wenn vorhanden)
- 1x farbiges Passfoto ca. 35 x 45 mm
- Antrag internationaler Schiffsführerausweis(öffnet in einem neuen Fenster)
Fristen und Termine
keine