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Stipendien und Darlehen beantragen

Personen, die ihre Aus- oder Weiterbildung nicht alleine finanzieren können, können vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden.

Stipendienportal starten
Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Voraussetzungen

Die zentralen Voraussetzungen zur Erteilung eines Stipendiums und/oder Darlehens lauten:

  • Sie müssen berechtigt sein, einen Antrag für Ausbildungsbeiträge einzureichen.
  • Sie dürfen keine Ausbildungsbeiträge anderer Kantone und Staaten erhalten.
  • Sie müssen eine beitragsberechtigte Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen.
  • Sie haben einen ausgewiesenen Unterstützungsbedarf.

Ihre Pflichten

Als Antragsstellerin/Antragssteller haben Sie der Sektion Stipendien vollständige und wahre Angaben zu Ihrer Person, zur Ausbildung sowie zur finanziellen Situation (inkl. Eltern, Lebenspartner usw.) zu machen und die verlangten Belege einzureichen. Sie sind zudem verpflichtet, den Abbruch oder einen Unterbruch der Ausbildung unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Nach Abschluss der Ausbildung ist innert vier Wochen eine Kopie des Abschlusszertifikats einzureichen.

Unwahre Angaben führen zu einer Rückforderung und können ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Häufige Fragen und Antworten

Bitte beachten Sie für Ihren Antrag die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ablauf

Schritt 1: Benutzerkonto für Online-Dienstleistungen des Kantons Aargau erstellen

  • Besuchen Sie www.agov.ch(öffnet in einem neuen Fenster) und registrieren Sie sich dort.
  • Verwenden Sie dafür eine private, dauerhafte E-Mail-Adresse (nicht Schuladresse).
  • Personen unter 18 Jahren können den Stipendienantrag ausfüllen, aber nicht selbst einreichen. Das macht die bevollmächtigte Person. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Antragstellenden auch die Eltern/bevollmächtigte Person ein eigenes Stipendienportal-Konto besitzen müssen. Dazu muss die bevollmächtigte Person ebenfalls ein Benutzerkonto für den Kanton Aargau erstellen und sich dafür bei AGOV registrieren.
    www.agov.ch(öffnet in einem neuen Fenster)
  • Bewahren Sie die Zugangsdaten sicher auf.

Schritt 2: Stipendienportal starten und sich identifizieren

  • Nach erfolgreicher Registrierung bei AGOV kehren Sie zum Stipendienportal(öffnet in einem neuen Fenster) zurück und klicken auf "Starten".
  • Beim ersten Start müssen Sie sich identifizieren: Geben Sie Ihre AHV-Nummer und Ihr Geburtsdatum ein.
    Wichtig: Hier die Daten der korrekten Person zum passenden Benutzerkonto bei AGOV registriert, ausfüllen.
  • Personen unter 18 Jahren müssen beim ersten Start in einem zweiten Schritt die Angaben der bevollmächtigten Person hinzufügen. Dabei muss es ein Elternteil oder eine Vormund-/Beistandsperson sein. Bei der Eingabe der E-Mail-Adresse der bevollmächtigten Person muss diejenige E-Mail-Adresse verwendet werden, mit der die Eltern/die bevollmächtigte Person sich bei AGOV registriert haben.

Schritt 3: Antrag im Stipendienportal ausfüllen und senden

  • Füllen Sie alle Felder im Antrag aus.
  • Laden Sie Belege hoch (z. B. Bestätigungen der Schule, Kostenbelege).
  • Prüfen Sie alles, schliessen Sie den Antrag ab und senden Sie ihn ein.
  • Personen unter 18 Jahren: Die bevollmächtigte Person (Elternteil, Vormund oder Beistand) muss den Antrag einreichen (siehe Anleitung für minderjährige Personen). Wenn die antragstellende Person in Ausbildung ihre bevollmächtigte Person als Vertreterin/Vertreter korrekt erfasst hat, gelangt die bevollmächtigte Person nach dem Start des Stipendienportals (mit ihren AGOV-Anmeldedaten) auf die Seite "Personenauswahl” mit allen Personen, die sie vertritt. Sie wählt die korrekte Person aus und reicht den Antrag ein.

Bei Fragen können Sie die Sektion Stipendien via Mitteilungsfunktion über das Stipendienportal kontaktieren.

Benötigte Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Antrag für Ausbildungsbeiträge diverse weitere Unterlagen einreichen müssen. Mit dem Bereithalten der relevanten Unterlagen erleichtern Sie Ihren Antragsprozess.

Fristen und Termine

Sekundarstufe II

Für eine Ausbildung wie zum Beispiel Lehre, Gymnasium, Fachmittelschule:

  • Frühestens 2 Monate vor dem Start der Ausbildung
  • Spätestens am letzten Tag vom 3. Monat nach dem Start

Beispiel:
Wenn Ihre Ausbildung im August beginnt, können Sie den Antrag ab Juni bis spätestens 30. November einreichen.

Tertiärstufe

Für Ausbildungen an Universitäten, Fachhochschulen und Höheren Fachschulen:

  • Frühestens 2 Monate vor dem Start der Ausbildung
  • Spätestens am letzten Tag vom 3. Monat nach dem Start

Beispiel:
Wenn Ihr Studium im September beginnt, können Sie den Antrag ab Juli bis spätestens am 31. Dezember einreichen.

Zu spätes Einreichen

Wenn Sie den Antrag zu spät stellen, bekommen Sie – falls er bewilligt wird – nur noch Beiträge ab dem Monat der Antragstellung bis zum Ende des Ausbildungsjahres. Der Zeitraum muss dabei mindestens drei Monate betragen.

Kosten

Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.

Rechtliche Grundlagen

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Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt | Fristen beachten