Genossenschaft Neueintragung
Infos Neueintragung Genossenschaft
Voraussetzungen
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2023 die Gründung einer Genossenschaft öffentlich beurkundet werden muss.
- Bitte setzen Sie sich für die Beurkundung mit einer öffentlichen Urkundsperson (Notar) in Verbindung.
Sie haben sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen informiert, sind sich über die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere Steuerfolgen, bewusst und haben allenfalls zusammen mit einer Fachperson (Treuhänder, Notar, Anwalt) geklärt, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Sie haben sich für die Rechtsform der Genossenschaft entschieden und dabei beachtet, dass die Genossenschaft in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss (vgl. Merkblatt über die Personenidentifikation).
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 43 KB)
Ablauf
1. Abklärungen
Bevor Sie den Handelsregistereintrag vornehmen, sollten Sie die gesetzlichen Auflagen für Ihre Tätigkeit prüfen. Klären Sie zum Beispiel, ob alle Arbeitnehmer über die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsbewilligungen verfügen, oder informieren Sie sich über Versicherungsbedürfnisse und Versicherungspflichten, auch betreffend Geschäftsrisiken.
Die kantonale Standortförderung berät Sie gerne zum richtigen Vorgehen bei der Firmengründung und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte.
Standortförderung(öffnet in einem neuen Fenster)
Die Dienstleistungen der kantonalen Standortförderung sind kostenlos:
- Informationen und Kurse zur Firmengründung
- Beurteilung des Businessplans
- Aufzeigen der diversen Gesellschaftsformen
- Informationen zu Finanzierungs- und Coaching-Möglichkeiten
- Vermittlung von Immobilien
- Beratung zu den Themen Steuern, Versicherungen, Berufsausübungs- und Arbeitsbewilligungen
- Netzwerkanlässe für Neuunternehmer/-innen
Standortförderung - Bewilligungen(öffnet in einem neuen Fenster)
Machen Sie sich Gedanken über die Firmenbildung und beachten Sie, dass Ihr Name in der Firma aufzuführen ist. Die Firma darf neben dem vom Gesetz vorgeschriebenen Inhalt auch Fantasie- und Sachbezeichnungen enthalten und muss sich von im Handelsregister eingetragenen Firmen am gleichen Ort deutlich unterscheiden. Sie können beim Handelsregisteramt ( info.hra@ag.ch ) eine Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Firma und beim Eidgenössischen Handelsregisteramt eine Firmenrecherche (Prüfung, ob bereits eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen ist) in Auftrag geben.
Eidgenössisches Handelsregisteramt(öffnet in einem neuen Fenster)
2. Eintrag ins Handelsregister
Die Genossenschaft ist in das zuständige kantonale Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat und erlangt das Recht der Persönlichkeit durch die Eintragung ins Handelsregister.
3. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
4. Mehrwertsteuer
Mit der Eintragung in das Handelsregister bekommen Sie automatisch eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugeteilt. Diese hat zugleich die Funktion als Firmanummer wie auch als Mehrwertsteuernummer.
5. Eintragung ins Handelregister
Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Falls die Dokumente aus Sicht des Handelsregisteramtes eintragungsfähig sind, werden wir die Eintragung vornehmen und Ihnen nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) den bestellten Handelsregisterauszug per Post zukommen lassen.
SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular zur Neueintragung einer Genossenschaft
- öffentliche Urkunde über die Gründungserklärung
- beglaubigte Statuten
- Kopie des Passes oder der ID aller einzutragenden Personen
- Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle oder Erklärung bezüglich Verzicht auf die eingeschränkte Revision (opting out)
- Lex Koller-Erklärung
Je nach Fall sind zusätzliche Belege notwendig, wie:
- Protokoll der Verwaltung
- Wahlannahmeerklärung(en)
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
- von einem Mitglied der Verwaltung unterschriebenes Verzeichnis der Genossenschafter, sofern die Statuten eine persönliche Haftung oder Nachschusspflicht vorsehen.
Fristen und Termine
keine
Kosten
Beim Handelsregisteramt müssen Sie je nach Fall mit Kosten von rund CHF 500.-- bis ca. CHF 800.-- rechnen.
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht (OR) Art. 828 ff. (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung (HRegV) Art. 84 ff. (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen(öffnet in einem neuen Fenster)