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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Entbindung Spital Muri von Leistungsaufträgen betreffend Grundversorgung Geburtshilfe und Neonatologie

Am 27. März 2025 stellte die Stiftung Spital Muri dem Regierungsrat den Antrag, sie ab 1. Januar 2026 von den Leistungsaufträgen GEB1 Grundversorgung Geburtshilfe und GEBS Hebammengeleitete Geburtshilfe am/im Spital sowie NEO1 Grundversorgung Neugeborene zu entbinden. Der Regierungsrat hat diesem Antrag am 2. Juli 2025 stattgegeben, weil die Versorgung der Kantonsbevölkerung in diesen Bereichen weiterhin sichergestellt ist. Im Zeitraum 2021 bis 2023 ist die Fallzahl an Aargauer Geburten in der Kantonsspital Aarau AG um 371 und in der Kantonsspital Baden AG um 168 zurückgegangen – rein rechnerisch kann der Wegfall der Kapazitäten der Stiftung Spital Muri damit durch die beiden Kantonsspitäler kompensiert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Geburten im Freiamt zum Teil auch auf näher bei Muri gelegene Spitäler (Zuger Kantonsspital AG, Stadtspital Triemli der Stiftung Stadtspital Zürich, Spital Limmattal in Schlieren) verteilen werden.

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