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Bulletin zur Regierungsratssitzung

GÜP 2: Öffentliche Anhörung startet am 22. August 2025

Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Dies fordert das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG). Die aktuelle Überprüfung erfolgt in drei Paketen. Das erste Paket der Gesamtüberprüfung (GÜP) hat der Grosse Rat am 27. Juni  2023 beschlossen. Es ist damit für die Behörden des Kantons und der Gemeinden verbindlich.

Mit dem vorliegenden Paket 2 (GÜP2) werden zur Hauptsache die Sachbereiche Siedlung sowie Landschaft an die aktuellen rechtlichen, planerischen und tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Zudem werden die noch offenen Auflagen des Bundes aus der Genehmigung der Gesamtrevision und der Teilrevision zur Umsetzung von RPG 1 von 2017 bereinigt. Raumordnungspolitische Neuerungen sind dabei nicht vorgesehen. Erst das später folgende Paket 3 dient dann der Überprüfung der grundlegenden Strategien zur räumlichen Entwicklung des Kantons.

Nach § 9 Abs.1 BauG sind Entwürfe des Richtplans in Zusammenarbeit mit den regionalen Planungsverbänden zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsverbänden konnte im Herbst 2024 abgeschlossen werden. Es liegen keine grundlegenden Bedenken oder Änderungsanträge vor. Auch der Vorprüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung zeigt, dass das Paket 2 insgesamt genehmigungsfähig ist.

Die öffentliche Anhörung zu GÜP2 startet am 22. August und dauert bis 22. Dezember 2025. Auf www.ag.ch/anhörungen steht während der Dauer der Auflage ein Online-Mitwirkungsformular zur Verfügung. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt wird anschliessend die beantragten Richtplanänderungen dem Regierungsrat zur Verabschiedung an den Grossen Rat vorlegen.

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Unterlagen zum Anhörungsstart Gesamtüberprüfung und Aktualisierung des Richtplans Paket 2 (GÜP 2)

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat